Erscheint außer Sonntags täglich. - Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in dernächften Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für da» Börsenblatt find an die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BürscuderemS der Deutschen Buchhändler. M 61. Leipzig, Donnerstag den 16. März. 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Oftermcsse soll eine am 5. Mai beginnende uns am 13. Mai endende Ausstellung von neuen Düchcrn, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die Nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- nnd Kunsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinenteile, Instrumente n. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schrankten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugcben sind. §. 3. Ans den ansznstellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 13. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände voll Seiten der Aussteller nicht znrückgenommen werden. §. 5. Das Ausstcllungslvcal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. §. 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die ansznstellenden Gegenstände spätestens bis zum 29. April an die oben angegebene Adresse einznsenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck-- mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 7. März 1871. Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen SuchlMdler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Achmndornßigstrr Jahrgang. 115