für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^29. Dienstags, den 10. April 1838. Bekanntmachung. Im Monat Marz sind in den Börscnverein ausgenommen worden: 1) Herr Theodor Fischer, Firma Kricger'sche Buchhandlung in Cassel. 2) - Wi l helm K ü chler in Frankfurt a. M. 3) - Roschütz u. Comp, in Aachen. 4) - Ludwig Franke in Quedlinburg. Berlin, den 31. Marz 1838. Der Vorsteher des Börscnverein s E n s l i n. Bekanntmachung. In Folge meiner Bekanntmachung vom 31. Januar in Nr. 12 d. Bl. zeige ich hierdurch an, daß auf meine Ein gabe in Betreff des §. 35 des neuen König!. Preuß. „Ge setzes zum Schutz des Eigenlhums an Werken der Wissen schaft und Kunst" mir folgende Resolution zugekommen ist: Auf die Eingabe vom 5. Febr. c., worin Sie die Zweifel vortragen, welche der tz. 35 des Gesetzes vom 11. Juni v. I. rücksichtlich der bereits bestehenden Verlagsrechte veranlaßt hat, und um eine Declaration des Gesetzes bitten, eröffne ich Ihnen, daß Se. Ma jestät der König mittelst besondern Befehls verordnet haben, die Vorschriften des Allgemeinen Landrcchts über den Verlags-Vertrag mit Beziehung aus das Ge setz vom 11. Juni v. I. unverzüglich einer Revision zu unterwerfen. Bei dieser Gelegenheit wird auch 5r Jahrgang. die von Ihnen angeregte Frage, welche mehr das Recht der Verleger, als das der Schriftsteller betrifft, in nähere Erwägung kommen. Berlin, d. 22. März 1838. An den Buchhändler Enslin, Der Justiz-Minister. Wohlgeboren gez. von Aamptz. zu Berlin. wonach also die eigentliche Entscheidung der angeregten Frage noch zu erwarten steht. Berlin, den 27. März 1838. Der Vorsteher des Börscnvercins Enslin. 53