Erscheint (in Verbindung mit den «Nach richten auS dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 -6, für Nichtmitglieder 20 Börsenblatt Anzeigen: sür Mitglied« 10 Psg., für Nichtmitglirder so Psg., für Nichtbuch händler 30 Psg. die dreigespaltenc Petit zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 84. Leipzig, Montag den 13. April. 1896. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, öen 3. Mai 1896, vormittags 9 Hlhv, zu Leipzig im Deutsche» Buchhäudlcrhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1895/96. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1895. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1896. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des ansscheidenden Herrn v,-. Max Niemcyer- Halle a. S d) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Drei Mitglieder a» Stelle der ausscheidenden Herren Carl Meißner- Elbing und Friedrich Thienemann jun.-Gotha, sowie als Ersatz für den verstorbenen Herrn Fritz Borstell-Berlin. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Wilhelm Lader-Köln und Theodor Fuendeling-Hamel». Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Bnchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Arthur Gcorgi-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: a) Die Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins werden auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. April 1894 mit den vom Ausschuß sür das Börsenblatt vorgeschlagenen und im Börsenblatt Nr. 82 vom 10. April 1886 abgedruckten Abänderungen nach H 38 der Satzungen endgültig genehmigt. b) Das Erscheinen der »Nachrichten aus dem Buchhandel« ist mit dem 30. Juni 1896 einzustellen; von diesem Tage ab sind diejenigen Bestimmungen, welche sich ans die »Nachrichten ans dem Buchhandel« beziehen, außer Wirksamkeit zu setzen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle genehmigen: n) daß der Vorstand den von dem außerordentlichen Ausschuß für Revision der Gesetze über Urheber recht vorgelegten Bericht dem Reichskanzler zur Berücksichtigung bei einer Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht einreiche, d) daß derselbe Bericht unter dem Titel »Beiträge zum Urheberrecht« als X. Band der Publikationen des Börsenvereins erscheine. DreiundirchMier Jahrgang. ......