Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H er a u S g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins ^ 86. Freitags, den 29. September. 1843. Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat Oktober fungi'ren: Hr. Naymund Härtel als Börsenvorsteher. - B. Hermann als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, den 28. September 1843. Die Dcpntirtcn -cs Duchhan-cls zu Leipzig. ? Bekanntmachung. In Gemäßheit der tz. 5. der Hohen Ministcrial-Verord- § nung vom 11. Marz 1841 ist der Buchhandlung unter der Firma: Gebhardt L Reisland in Leipzig, über die Schrift unter dem Titel: Die Geschichte der Deutschen von Johann Georg August Wirth. Erster Band. Bogen 1—66. Zweiter Band. Bogen 1 — 55. Erste bis Sechste Lieferung. Emmis hofen, Druck und Verlag des literarischen Instituts. 1843. 4. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Dem zu Folge wird daher der Vertrieb der 1—6. Lie ferung dieser Schrift gestattet. Leipzig, am 25. September 1843. Königlich Sächsisches Eensur-Collegium. Erwiederung. Ein Ungenannter hat mich in Nr. 77 dies. Blattes we gen der in meinem Eirculair v. 17. Juli ausgesprochenen Bitte: die Disponcnden von vorig. O.-M. gütigst auf den Käufer meiner DorpaterHandlung zu übertragen, sehr heftig angegriffen und findet bei seiner Auslegung dieser Bitte gewiß viele mit ihm Uebereinstimmende, ich beeile mich daher, um mich vor falscher Deutung zu bewahren, folgendes zu erwiedern. Als ich im Jahre 1836 die Dorpater Handlung — da mals nur ein Filial von der Rigaer und gänzlich unbekannt -— von Herrn E- Frantzcn käuflich übernahm, übertrug der selbe mir ebenfalls sämmtliche Disponenden und keiner 10r Jahrgang. meiner geehrten Herren Eollegen hatte etwas dawider einzu- wendcn, welches ich noch jetzt mit um so größerer Dankbar keit anerkenne, als weder die Handlung noch ich bekannt waren und somit das Eigenthum der Herren Verleger desto mehr gefährdet scheinen konnte. Dieses vertcauungsvolle Entgegenkommen erweckte natürlich in mir die Idee, daß ein solches Uebertragen der Disponenden bei dem Verkauf einer Handlung nichts Außergewöhnliches, sondern Geschäfts gebrauch sei, sobald der Verkäufer eines guten Eredits genösse und die Herren Verleger in diesem ihre Sicherheit finden. Da ich mir nun schmeichle, das mir geschenkte Vertrauen jederzeit gerechtfertigt und stets meine Verpflichtungen prompt erfüllt zu haben, da ferner das Dorpater Geschäft allen mei nen Herren Eollegen als ein einträgliches und höchst solides bekannt ist, so fiel es mir durchaus nicht ein, daß man mir beim Verkauf der Handlung an Herrn Model, von dem ich durchaus nichts Nachtheiliges gehört hatte, die Uebertragung der Disponenden zum Vorwurf machen könne und würde, indem ich im Gegentheil von der Ansicht ausging, daß ein jeder Verleger gerne sein Eigenthum einer Handlung auch ferner überlasten würde, welche seit ihrer Selbstständigkeit in jeder Messe prompt und rein saldirt, bedeutende Saldis bezahlt und sich durch eine Reihe von fast 8 Jahren einen guten Eredit erworben habe. Diese Ansicht wurde um so mehr motivirt, als es sich, meinen Begriffen von Recht und Billigkeit nach, nicht anders als von selbst versteht, daß ich jedem Verleger für die übertragenen Disponenden unddasmiraufneueRechnungbis zum 17. Juli Gelieferte hafte, welcher dem neuen 196