Srschklnt »glich mil Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Börsenblatt Anzeigen: 20 Pfg. die dreigespaltenc Petitzeile oder deren Raum. Juritckweisung von Anzeigen Vorbehalten. für den Deutschen Buchhandel und die init ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Sonnabend den 26. April. Amtlicher Teil. Mekanntrnachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt arn Sorrntcrg Kcrntcrte öen 4. Wai 1890, vormittags 9 Whv, zn Leipzig iin Dentschen Bnehhändlerhanse (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesor d n n n g. 1. Geschäftsbericht 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1889. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses, betreffend den Voranschlag für 1890. 4. Neuwahlen Es sind zu wühlen: Im Vorstand: a) der erste Vorsteher. 1>) der zweite Vorsteher an Stelle der ansscheidenden Herren Adolf Kröner-Stuttgart und 9r. Eduard Brockhans-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ansscheidenden Herren Elwin Paetel-Berlin und Johannes Stettner-Frciberg i/S. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ansscheidenden Herren Einil Strauß-Bonn und Alfred Vocrster-Leipzig. Im Verwaltungs-Ausschuß des Dentschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ansscheidenden Herren K. F. Koehler und I)r. Alphons Dürr. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die ans den Beratungen des Börsenblatt-Ausschusses und des Rechnungs-Ausschusses hervorgegangenen und im Börsenblatt vom 2. April d. I. (Nr. 76) abgedruckten »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend«, nach 8 38 der Satzungen genehmigen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle nachstehenden Antrag des Herrn Rob. Voigtläuder-Leipzig betreffend Erlaß einer Vcrlagsvrduung für den deutschen Buchhandel annehmen: Die Hauptversammlung wolle sich einverstanden erklären mit dem Erlas; einer Verlagsorduung für den deutschen Buchhandel. Sie wolle zu deren Ausarbeitung die Bildung eines zur Zuwahl schriftstellerischer und juristischer Sachverständiger berechtigten außerordentlichen Ausschusses beschließen und letzteren beauf tragen, seinen Entwurf baldmöglichst der Hauptversammlung zur endgiltigen Beschlußfassung vorzulegen. Mitglieder der einnnddreißig vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen ans der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann inehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Haupt versammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen kt. § 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenbl. No. 52 vom 4. März d. I.). Slcbcuundsnnssigstn' Jnlivgang. 305