Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis Abends 7 Uhr eingehende Anzei gen kommen in der zwettnächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Redaktion, — Anzei gen aber an die Expedition desselben zu senden^ für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigknthum dcS BürscnvcrcinS der Deutschen Buchhändler. Amtlicher Theil. Bekanntmachung betreffend die Aufnahme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. C- Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig unverlangt cinzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunchmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses ir> natura vorliegcn; bloße Titeleiusen- dnngcn haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeiisverzcichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtlichc in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; d) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: u) bereits verzeichnctc Artikel, welche vhne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; b) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kuusthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien rc., und alle auf mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattetc Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rudolph Weigel in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichen des Material vorhanden ist. Die Remission der cingegangcncn Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Rud. Weigel fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostcrmesse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzcichuiß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mit dem deutschen Sortimentshandel in dircctcr und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher. Skchsunddreißigstei Jahrgang. 65