Beiträge für da» Birsenblati sind an di» Siedactioa. — Anzeigen -de» an die Expedition desseioen zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des BörsenverelnS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Montag den 2. Januar. -««-«— 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung betreffend die Aufnahme in das Verzeichniß der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch-, Kunst- und Musikalienhandels. I. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. C. Hinrichs'scke Buchhandlung in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmendc Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in natura vvrliegeu; bloße Titeleinsen- dungcn haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige beson dere Aufforderung zu erfolgen. 3) Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird bloß die Nummer oder das Heft, womit die Berechnung erfolgt, in das Neuigkeitsverzcichniß ausgenommen; Monats-, Wochen- und Tagcsblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sic einzeln oder öfter berechnet werden. 4) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des früheren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantoncn der Schweiz erscheinende neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; d) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden elastischen Sprachen, soweit sic in den deutschen Buchhandel kommen. 5) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits verzeichnte Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; b) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen. II. Alle erschienene Neuigkeiten, die dem Bereiche des Kunsthandels angehören, wie z. B. Kupfer- und Stahl stiche, Lithographien, Photographien rc., und alle auf mechanischem Wege vervielfältigte Abbildungen, ferner künstlerisch ausgestattetc Werke, wie Albums, Zeichenvorlagen rc. sind an Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung (H. Vogel) in Leipzig unverlangt einzusenden. Die Veröffentlichung dieses Verzeichnisses erfolgt allmonatlich, jedoch auch in kürzeren Fristen, falls hinreichen des Material vorhanden ist. Die Remission der eingegangencn Neuigkeiten, mit Ausnahme der etwa während dieser Zeit verkauften oder von Herrn Rud. Weigel's Buchhandlung fest behaltenen Gegenstände, findet jedesmal zur Ostermcsse, wenn nicht früher, statt. Artikel, bei welchen diese Bedingung nicht zulässig ist, insbesondere Baar-Artikel, können, sobald es gewünscht wird, sofort remittirt werden. Zur Aufnahme in dieses Verzeichniß sind in der Regel nur solche Artikel zulässig, die in den Staaten des frühe ren Deutschen Bundes und in den deutschen Cantonen der Schweiz erschienen sind; wichtige Neuigkeiten von ausländischen Verlegern, die mildem deutschen Sortimentshandel in directer und regelmäßiger Verbindung stehen, indem sie in deutscher Achtunddreißrgster Jahrgang. 1 1. Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bis früh s Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den