Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; während der Buchhändler. Messe ;u Ostern täglich. Börsenblatt für den Alle Zusendungen für daS Börsenblatt , sind an die Redaktion jn richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum deS Börsenvereins ver Deutschen Buchhändler. 0. Leipzig, Freitag am 29. Januar.1847. A Ul t l i ch e r T h e i l. B e k annLmachu n g. Beim Heramiahen der Ostermesse richten wir an Alle, welche in den Börsciivereiii ausgenommen zu werden wünschen, die freundliche Bitte, ihre Aufnahmcgesuche mit den erforderlichen Beilagen möglichst zeitig an uns cinzusendcn, damit wahrend der Messe, wo wir ohnehin schon vielfach in Anspruch genommen werden, unsre Zeit nicht ohne Noth auch noch durch diese Formalitäten beschränkt wird und damit etwaige Hindernisse der Aufnahme noch vor der Messe beseitigt werden können, zum eignen Vorthcile der Aufzunchmen- den; denn wir müssen darauf Hinweisen, daß nicht bloß der Besuch der Börsenversammlung, sondern auch daö Abrechnen oder Abrechnen lassen auf der Börse nur den Börsenmitgliedern zusteht. Auch wird der Jahresbeitrag vom Schlüsse bis wieder zum Schlüsse der Oster messe gerechnet, so-daß diejenigen, welche nach derOstermesse 1846 ausgenommen worden sind, oder bis zur Cantate-Versammlung 1847 noch ausgenommen werden, erst vor der Ostermesse 1848 wieder einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Gedruckte Formulare der Verpflichtung zur Unterschrift werden auf Erfordern von uns abgegeben. Jena, Leipzig und Berlin, im Januar 1847. Der Börsenvorstand. Fr. A Frommann. W. Vogel. H. Schnitze. Zur Aufnahme in den Börsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig ist erforderlich: 1) Der Nachweis legaler Berechtigung zur Betreibung des Buch- und Kunsthandels, d. h. die Beibringung der obrigkeitlichen Concession oder ein obrigkeitliches Artest, daß eine solche an dem Orte des Etablissements des Aufzunehmenden nicht erforderlich ist; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde (Notar) beglaubigten Circulairs, worin der Aufzuneh mende sein Etablissement anzeigt; 3) die Unterzeichnung der nachstehenden Verpflichtung; 4) die Zahlung eines Antrittsgeldes von zehn Thalern Courant, welche zugleich mit dem Beitrage für das laufende Jahr von 2 Thaler gegen Quittung von dem Bdrsen-Cassirer eingezogen wird. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernehme d Unterzeichnete die Verpflichtung, in allen Stücken dem Statut des Börsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mitglied schaft, unweigerlich zu unterwerfen, und insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebes zu enthalten, im Falt persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vergleichsdeputation bei Streitigkeiten mir andern Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der General versammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern Courant pünktlich zu bezahlen, den "" k8 Unterschriften: unter der Firma: Sämmtliche MitgliederdeS Vereins der Buchhändler zu Leipzig werden hiedurch nochmals aufmerksam gemacht, daß die jährliche Generalversammlung Montag d. 1. Febr. 1847 ^3 Uhr abgehalten werden wird, und ersucht die ihnen mittelst Zuschrift am 25. d. M. zugefertigtcn vier verschiedenen Wahlzettel gefälligst aus- gefüllt mit in die Versammlung bringen zu wollen. Leipzig, den 29. Jan. 1847. Pie Dcputirtcn des Duchhandcls zu Leipzig. Vierzehnter Jahrgang. Bekanntmachung an sämmtliche Leipziger Buchhandlungen. Für den Monat Februar 1847 sungiren: Hr. Fr. Hofmeister als Börsenvorsteher, „ H. Brockhaus als Vorsteher der Bestellanstalt. Leipzig, 28. Januar 1847. Die Dcputirten des Duchhandels zu Leipzig. 15