Gin besonders nützliches «nd bedeutungsvolles Wert nennt Staatssekretär vr. Dp. Schlegelberger in seinem einleitenden Vorwort das in diesen Tagen erscheinende Werk Das Aeichsnotrecht Systemntischc Zusammenstellung der auf Grund des Artikels 48, Abs. 2 der Reichsverfaffung ergangenen Verordnungen des Reichspräsidenten nach dem Stande vom Dezember 49Z4 von Ör. Waldemar Eckart, Preis etwa 6.— RM. (Sammlung Vahten, Land 2.) Das Werk ist eine zuverlässige Wegweisung durch das gesamte Rotrecht, seit der Verordnung vom rs. 7. rszo. ES beschränkt sich aber nicht darauf, als Register die Quellen nachzuweisen, sondern es bringt die einzelnen Verordnungen im vollen Wortlaut, sodaß das Rachsuchen in Gesetzblättern und Einzelwerken erspart wird. Das Werk zerlegt das gesamte Notverordnungsrecht in 40 große Abschnitte und schafft so einen klaren Überblick über das gesamte jetzt geltende Notrecht des Reiches. Diese zusammensassende Sammlung trägt einem dringenden Ledürfnis Rechnung, das von allen, welche die Rotverordnungen anzuwenden haben, besonders aber von den Organen der Rechtspflege, lebhaft empfunden wird. Interessenten sind alle Reichs-, Staats- und Kommunalbehtirden, Finanzämter, Gerichte, Fiirsorgeämler, Polizeibehörde», Arbeitsämter, Krankenkaffen, Rechtsanwälte, Lanken, Industrie- und Handelskammern, die gesamte Wirtschaft, Hausbesitzer und Meterverbände. Die vorliegenden Lestellungen gelangen der Reihe nach zur Auslieferung. Zn Kürze erscheint: Älö tlkUötl Miel- und Vachtvorrfchei-ten der Notverordnung vom 8. 42. 34 für Alt- und Neubauten nebst Durchführungsbestimmungen Erläutert von Ol*, Rechtsanwalt in Düsseldorf Preis etwa L.— Zugleich Nachtrag zu den Gternschen Kommentaren zum RGM. — MSchG, u. WMG. Oevlas von Lvanz vatzlen in VevNn w 9