für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschättszweige. Herausgegeben von den DepuLirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^6. Dienstags, den 21. Januar 1840. Gesetzgebung. Karlsruhe, 9. Jan. Das hiesige Staats- und Regierungsblatt vom 7. Jan. enthält nachstehende Verfügung: „Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nachdem Wir Unser Mini sterium des Innern neuerdings angewiesen haben, die preß- polizeilichc Aufsicht in der Weise zu handhaben, daß eine frci- müthige, aber anständige Besprechung der öffentlichen Ange legenheiten, insbesondere deren des Großhcrzogthums, gesichert bleibe, und sich dabei nach den Vorschriften des Bundes ge nau zu achten, so erübrigt noch, für die schleunige Erledi gung verkommender Beschwerden gegen die Ecnsuc und für einen geregelten Jnstanzenzug Sorge zu tragen. Wir haben deshalb beschlossen und verordnen wie folgt: H. 1. Die Ent scheidung der Beschwerden gegen die Eensoren ist zunächst den Kreisregierungscollegien, in deren Kreis sich der Ecnsor befin det, oder, nach Wahl des Beschwerdeführers, dem Regie- rungsvorstande zu übertragen, tz. 2. Das Ministerium des Innern entscheidet nach collegialischcr Bcrathung in letzter Instanz, wenn gegen die Erkenntnisse der Kreisregicrungen oder ihrer Vorstände Recurs ergriffen wird. §. 3. Die Rc- cursbeschwccdcn sind schriftlich, mit oder ohne Angabe von Gründen, bei der Stelle oder Person anzubringcn, gegen deren Entscheidung der Necurs ergriffen wird. Diese hat die Bcschwecdcschrift mit einer kurzen Rechtfertigung ihres Verfahrens unverzüglich an die Recursinstanz zu befördern. Von Seiten der Eensoren hat die Einbefördcrung bei Tage blättern in der Regel noch am Tage der Einreichung der Be- schwcrdcschrist zu geschehen. Alle Beschwerden gegen die Een- sur sind als eilende Sachen zu behandeln. §. 4. Der Arti kel 3 der Verordnung vom 8. Aug. 1834 über die Censur der Druckschriften ist aufgehoben." Von dem König!. Preuß. Ober-Eensur-Collcgium ist für nachstehende, ausser - und innerhalb der Deutschen Bundes staaten in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debits- erlaubniß erthcilt worden: Adhemar, I., die Pcrspcctivlchre zum Gebrauche für Künstler. Aus dem Franzos. übers, von O. Moellingcr. Solothurn, Walser'sche Verlagsbuchh. 1839. Gottes Hand und Gottes Liebe. In Erzählungen und Lie dern. 2s Heft. Basel, F. Schneider. 1839. Mcver, Schiffbarmachung des Rheinfalls bei Schaffhausen. St. Gallen 1839. Reinhold, Karolinc, Gumal und Lina. Eine lehrreiche Er zählung zur Veredlung jugendlicher Herzen. Mit 16 color. Kupf. Chur, Grubcnmann. Keller, G. Victor, Ideale für alle Stände, oder Sittcnlchrc in Bildern. 3e durchaus verbesserte Ausl. Aarau, H. R. Sauerländer. 1831. Bobrik, 0r. Eduard, Text, Ucbcrsctzung und Beleuchtung der Cölner Urkunde. Mit einem lithograph. Faksimile der Unterschriften. Zürich, Orell, Füßli u. Comp. 1840. Steiger, Karl, Volks- und Jugcndschriftcn. 1s u. 2s Bänd chen. Das 1e Bdchm. auch mit dem Titel: Das Him melsbett. Oder: Sara Chüng ab Gais. Eine wahre Ge schichte. Das 2c Bdchen. auch mit dem Titel: Das Gut- lcutenhaus. Oder: die grauen Schwestern. Eine Erzäh lung für die Jugend u. ihre Freunde. St. Gallen, Anti- quariats-Buchh. zur Jlge. 1839. Hcinsc's, Wilhelm, sämmtliche Schriften. Herausgeg. von Hcinr. Laube. 3r bis incl. lOr Band. Leipzig, F. Volck- mar. 1833. Shakspeare's Mädchen und Frauen, mit Erläuterungen von H. Heyne. Paris u. Leipzig, Brockhaus u. Avcnarius. 1838. Wicnbacg, L., geschichtliche Vorträge über altdeutsche Sprache u. Litceratur. Hamburg, Hoffmann u. Campe. 1833. Frankfurt, Stuttgart und das rhcinpreußische Circular. Den Einsender der kurzen Nachricht in Nr. 111 des Bör- , 'blatts vom v. I. über die Collision der Frankfurter und Stuttgarter Handlungen berechtigt nichts zu der Bemerkung: 9 7r Jahrgang.