Erschein! außer Sonntags täglich. — BiL 'rüh il Ahr eingehende Anzeigen tommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeigen aber LN die Erreditlvn desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. 77. Leipzig, Donnerstag den 3. April. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäftsordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusam menkünfte anberaumt, spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder des Rechnungsansschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß ihre Con- serenzen am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Ausschüsse folgen. Es werden an die Ausschußmitglieder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsen- archivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kenntniß zu setzen. . ,— - 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags Vr9 Uhr statt; wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geld buße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzufinden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Nengewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 12. Mai beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Nhr bis Nachmittags I Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Herren Commissionäre sich an diesen Tagesstunden gefälligst auf der Börse zur Abrechnung einzufinden. Die auswärtige» Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen In teresse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den von ihren Herren Com missionären bezeichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Herrn Commissionär bescheinigt, beim Archivar (während der Messe im Börsengebüude anwesend) einzureichen; davon wird das eine Exemplar abgestempelt zurückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitglieder sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Meßzahlungen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen- Anweisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Noten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 26. März 1873. Der Vorstand des Görscnvereins der Deutschen Suchhiindler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Vierzigster Jahrgang. 168