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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1895
- Sprache
- Deutsch
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Erscheint (in Verbindung mit den "Nach richten aus dein Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Soun- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 ^ Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglicder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. 270. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Donnerstag den 21. November. 1895. Nichtamtlicher Teil. Schulbücher. Eine Mahnung und Bitte an die Verleger. Auf dem Gebiete der Schulbücher ist durch alle mög lichen Parallel-Ausgaben, durch alte und neue Auflagen nebeneinander, eine solche Vielgestaltigkeit eingetrcten, daß man mit Fug und Recht von einer Schulbücher-Not sprechen kann. Darunter leiden Verleger und Sortimenter. Lehrer und Schüler und Eltern, sowie auch der Unterricht. Die Hamburgische Oberschulbehörde forderte deshalb zu Anfang des vergangenen Jahres von den für sie in Frage kommenden Verlegern Reverse ein mit dem kurzen Inhalte: -Bei neuen Auflagen dürfen Veränderungen nicht so einschneidend sein, um den gleichzeitigen Gebrauch älterer Auflagen auszuschließen. Zugleich sollen die Veränderungen deutlich erkennbar sein « Trotzdem hat es sich jetzt ereignet, daß bei einem in den acht hiesigen staatlichen Realschulen eingeführten Lehrbuche die nach Ostern dieses Jahres erschienene achte Auflage er heblich verändert ist gegen die siebente Auslage, welche erst im Februar dieses Jahres erschienen war. Das Buch wird in Unterklassen gebraucht, also schon von Knaben im Alter von etwa 9 — 10 Jahren. Es ist begreiflich, daß. wenn ein Lehrer eine Schar von 50 Schülern dieses Alters gleichmäßig weiterbringen soll, dazu gleichlautende Bücher gehören. Bei Primanern würden Verschiedenheiten in den Lehrbüchern viel leicht nicht so störend einwirken. Auf eingelaufene Beschwerden hin wandte sich die Behörde sofort an den betreffenden Verleger. Abschrift des Schreibens ist uns mitgeteilt worden. Es wird darin das Ersuchen ge stellt, die Exemplare der siebenten Auflage gegen solche der achten Auflage umzutauschen. Dann heißt es wörtlich: »Sollten Sie Bedenken tragen, diesen Forderungen zu entsprechen, so würde die Oberschulbehörde zu ihrem Be dauern sich vor die Erwägung gestellt sehen, ob das sche Buch an den hiesigen Realschulen in Gebrauch gelassen werden kann.« Die Sprache ist deutlich genug. Der Verleger hat denn auch nach einigem Sträuben in den Umtausch gewilligt, der von der Oberschulbehörde direkt besorgt werden wird. Wir hören, daß es sich um 80—90 Exemplare handeln soll. Eine Abschaffung des Buches hätte, da die acht Realschulen außer ordentlich besucht und in Oster- und Michaeliskurse geteilt sind, für den Verleger einen Minderabsatz von circa 1000 Exemplaren jährlich bedeutet. Dem Verlauten nach will die Oberschulbehörde den In halt der Reverse nachdrücklich zur Geltung bringen. Sie würde in diesem Bestreben gestützt werden von der öffentlichen Meinung. Die Eltern können durchaus nicht verstehen, daß die Lehrbücher fortwährend verändert werden müssen, so daß Fritz das Buch nicht mehr gebrauchen kann, das vor einem Jahre erst für den älteren Bruder Ernst angeschafft wurde. Als Sortimenter hört man bitterste Klagen dieser Art sehr reichlich. Die Lehrbücher für die gleichartigen staatlichen Schulen Hamburgs sind, bezw. werden noch unifiziert. Es handelt sich also für die in Frage kommenden Verleger um einen be deutenden Absatz. Ob die Oberschulbehörde auf Grund der jüngsten Erfahrung neue Forderungen an die Verleger stellen wird, wissen wir nicht. Aus Lehrerkreisen hörten wir die Ansicht äußern, man wünsche durchaus nicht ein starres Festlegen der Bücher in Stereotypen für ewige Zeiten; aber die notwendigen oder beabsichtigten Veränderungen müßten vorher zur Kenntnis der resp. Schulkreise gebracht und dann auch im Druck so zugänglich gemacht werden, daß sie den älteren Auflagen an- oder eingefügt werden könnten. Die Direktoren der Lehr anstalten wünschen auch von dem Erscheinen neuer Auslagen vorher unterrichtet zu werden, um auf den zu druckenden Schulbücher-Zetteln die nebeneinander zulässigen Auflagen vermerken zu können. Doch sind das nur Aeußerungen aus Lehrerkreisen. Die Oberschulbehörde hat hierüber nichts ver lauten lassen. Im Interesse der Allgemeinheit hielten wir es für gut, diese Dinge zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. Wir wissen sehr wohl, daß die Verleger teilweise unter einer Zwangs lage stehen. Einer der namhaftesten Schulbücher-Verleger schrieb jetzt z. B., er verwünsche die verschiedenen Ausgaben seiner Lehrbücher mehr als jeder andere, keiner habe soviel Aerger, Verdruß und Verluste dadurch wie er. Aber die > überhastete jetzt schon wieder ins Wanken geratende Schul reform habe ihn gezwungen, neue Ausgaben zu machen. Ob es angezeigt wäre, wenn die Verlegervcreine direkt oder durch den Börsenvcreinsvorstand bei den Regierungen vorstellig würden, wagen wir nicht zu entscheiden. Jedenfalls ist die ganze Frage wichtig genug, um ernstlicher Erwägung wert zu sein. Als eine Mahnung und eine Bitte veröffentlichen wir den Vorfall. Möchten die Herren Verleger künftig bei Ab änderungen vorsichtig verfahren! Unsere Bitte an die Ver leger geht dahin, den betreffenden Autoren Kenntnis von der Sache zu geben. Die Redaktion wird dazu gewiß Sonder abdrucke zur Verfügung stellen.*) Hamburg, den 13. November 1895. Der Vorstand des Hamburg-AItonaer Luchliändler-Verrins. i A. Justus Pape, derzeit 1. Schriftführer. *) Sonderabdrucke dieses Artikels sind, soiveit der Vorrat reicht, von der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu beziehen. Red. Zweiundsechzigster Jahrgang. 908
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