Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt find an die Redartion, — Inse rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 19. Leipzig, Freitag den 12- Februar. 1864. Amtlicher T h e i l. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Als nothwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimentshandlungen, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt sind en. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jederZeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu rückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lasten, nicht mehr ver pflichtet. 5) Der Verleger hat dieBefugniß, ihm zurDisposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermeste zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge-^ meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich imAbschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils yer- beizuführen. V §. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche die sem Zweck zuwiderhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln ,»»chl'»i»vckr>»7« »77,kU>l j s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Creditentziehung, o) gänzliche Creditentziehung, ä) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins, Einunddreißigster Jahrgang. e) Einziehung durch Wechsel, k) Einziehung durch gerichtliche Klage. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefertigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach derMichae- lismeste. Leipzig, Januar 1864. Abel, Ambr., Ltellv. Amelang's Verlag, 6omm.-N. Arnoldische Buchh. Bach, I. G. Bergson-Sonenb erg,J.A. Bredt, E. Costenoble,H. Deckmann, E. Dürr'sche Buchh, Engelmann, Wilh., Ltollv. Fleischer, Fr. Förstner'sche Buchh. Franck'sche Vcrlagsh. Fries,Herm. Geibel, Carl. Gerhard, Wolfg. Gräbner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinrichs'sche Buchh., Stolle. Hirzel, S.§Oc»nm.-IN. Klinkhardt, I. Kollmann, C. E. Leiner,O. Lorck, C. B. Löschke,J.T. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Purfürst, O. Reclam jun., PH. Schlicke, B., Lomm.-U. Schrag's Verlag, J.L. (A. G. Hoffmann). Schuberts», Jul., ck Co. Schu ltze, Herm. Schulz, O. A. Teubner, B. G. Vi ölet, W. Vogel, F. C. W. Wiedemann, L. Winter'sche Verl., C. F. Wolter, J.T. Berliner Verleger-Verein. Bei der bevorstehenden Ostermeste machen wir die Herren Sortimenter darauf aufmerksam, daß folgende Firmen unserem Vereine ängehören: Ad olfck Co, Bergemann, E. Besser'sche Sortim.-Buchh. Brigl, B. D ü mmler's, F., Verlag. Duncker, Franz. Enslin, T. C. F. Ernst ckKorn. Gaertner, R. Gerschcl, L. Grieben, Th. Grothe, W. Guttentag, I. Hasselberg'sche Vcrlagsh. Haud eckSp en er'scheBuchh. Hayn, A. W. Hcmpel, G- Herbig, F- 2t. 43