Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. HerauSgcgeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 92. Freitags, den 20. Oktober. 1843. Bekanntmachung. In Gemäßheit ß. 5. der Hohen Ministeriol-Verord nung vom 11. Mörz 1841 ist der Buchhandlung unter der Firma: Ludwig Hecbig in Leipzig, über die Schrift un ter dem Titel: Der Kommunismus in seiner praktischen Anwendung auf das soziale Leben. Nebst einem Anhang: die Kommu nisten in der Schweiz, ein Beitrag zur genauern Kennt- niß der jetzigen Parteiverhaltnisse im Kanton Zürich. — Auf vielseitiges Verlangen aus dem Vorläufer Nr. 59. 60. 67 — 72. Jahrgang 1843 besonders abgedruckt. Schaffhausen, Verlag der Brodtmann'schcn Buchhand lung. 1843. 8. 40 Seiten, der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Es wird daher solches hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 13. October 1843. Königlich Sächsisches Censur-Collegium. Heber die neuen Preise und den alten Rabatt. Unter dieser Ueberschrift enthält Nr. 12 des B.-Bl. Jahrg. 1841 einen Artikel, der in gegenwärtigem Augen blicke, wo die Rabattangelegenheit zur Freude aller derer, die cs mit dem Buchhandel wohl meinen, endlich einmal in ernste Erwägung gezogen zu werden scheint, wiederholt gele sen und beherzigt zu werden verdienen dürste. Während im Wesentlichen alles dessen darin gedacht ist, was gegen das Rabattgeben überhaupt vorzubringen sein möchte, sind gleichzeitig Vorschläge gemacht worden, wie diesem Uebel für die Zukunft zu begegnen. Der Verfasser ging dabei von dem gewiß richtigen Gesichtspunkte auF, daß ein einseitiges Belieben der Sortimentshandlungen nicht im Stande sein würde, das Krebsübel des buchhändlerischen Verkehrs, das Ivr Jahrgang. Rabattgeben, zu vernichten, daß es vielmehr dazu der ent schiedenen Mitwirkung der Verleger und einer allgemeinen Reduction der Preise bedürfe, welche letztere, — so meinte der Vers, damals — am zweckmäßigsten mit der bevorstehen den Einführung des neuen Münzsystems und den davon unzertrennlichen Preis-Veränderungen verbunden werden könnte. Der Vorschlag war gut gemeint und seine Aus führung im Jahre 1841 hätte uns gewiß den später ent standenen Groschcnwicrwar, dem jetzt kein Ende abzusehen ist/ erspart. Möchte man jetzt noch die gedachten Vorschläge prüfen, und dabei nicht übersehen, was der Vers, am Schlüsse sagt: „Der Verfasser vorstehender Zeilen hat bei seiner „Darstellung nur das Gesammtintercsse des Buchhandels „im Auge gehabt und von keiner Seite irgend ein besonderes „Interesse weder in Schutz nehmen noch angreifen wollen. „Mögen seine Vorschläge verworfen und andere an deren „Stelle gesetzt werden; jeder Vorschlag wird Werth haben „und Berücksichtigung verdienen, der dem Rabattun- „wesen und der daraus hervorgehenden Schleu- „derci und Trödelei ein der Gesammtheit er sprießliches Ende macht." 64. Berlin, den 10. Octbr. Unter den Buchhändlern wird jetzt ein von dem Minister des Innern, Grafen v. Arnim, erlas senes Rescript über das Treiben gewisser schweizerischen Buchhandlungen besprochen. Es soll sehr umfangreich sein und zum Schluß an die Ehrenhaftigkeit unserer Buchhänd ler appcllircn, diesem Treiben keinen Vorschub zu leisten und doch nicht erst das Verbot abzuwarten. Es sollen darin gleich zeitig mehre Verhältnisse des Buchhandels sehr schön zur Sprache gekommen sein- Gerichtet ist es als Circulair an die Regie rungen und das Polizeipräsidium und wird später gewiß bekannt gemacht werden. (D. allg. I.) Verantwortlicher Redacteur: I. de Marie. 213