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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1857
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18570518
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185705189
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. Beiträge für daS Börsenblatt sind an die Redaktion, — Inse rate an die Expedition desselben zn senden. ^ 64. Leipzig, Montag den 18-Mai. tz—-A-- 1857. Amtlicher T h e i l. König!. Sächsische Verordnung zu Publicativn des über den Schutz dramatischer und musikali scher Werke gegen unbefugte Aufführung unterm 12. dieses Monats gefaßten Bundesbeschlusses; vom 31. Marz 1857. Wir, Johann, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. re. rc. verkünden hiermit, daß über den Schutz dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung unterm 12. dieses Monats in der 10. diesjährigen Bundestagssitzung Folgendes be schlossen worden ist: . Die durch den Bundesbcschluß vom 22. April 1841 zum Schutze der inländischen Verfasser dramatischer und musikalischer Werke gegen unbefugte Aufführung und Darstellung derselben im Um fange des Bundesgebiets vereinbarten Bestimmungen werden wie , folgt erweitert: 1) Die öffentliche Aufführung eines dramatischen oder mu sikalischen Werks im Ganzen oder mit Abkürzungen darf nur mit Erlaubniß des Autors, seiner Erben oder sonstigen Rechtsnach folger stattsindcn, so lange das Werk nicht durch den Druck ver öffentlicht worden ist. Das ausschließendc Recht, diese Erlaubniß zu crtheilcn, steht dem Autor lebenslänglich und seinen Erben oder sonstigen Rechtsnachfolgern noch zehn Jahre nach seinem Tode zu. 2) Auch in dem Falle, daß der Autor eines dramatischen oder musikalischen Werks sein Werk durch den Druck veröffent licht, kann er sich und seinen Erben oder sonstigen Rechtsnach folgern das ausschließendc Recht, die Erlaubniß zur öffentlichen Aufführung zu crtheilcn, durch eine mit seinem darunter gedruck ten Namen versehene Erklärung Vorbehalten, die jedem einzelnen Exemplare seines Werks auf dem Titelblattc vorgedruckr sein muß. Ein solcher Vorbehalt bleibt wirksam auf Lebenszeit des Autors selbst und zu Gunsten seiner Erben oder sonstigen Rechtsnach folger noch zehn Jahre nach seinem Tode. 3) Dem Autor oder dessen Rechtsnachfolgern steht gegen Je den, welcher dessen ausschließcndes Recht durch öffentliche Auf führung eines noch nicht durch den Druck veröffentlichten oder mit der unter Ziffer 2 erwähnten Erklärung durch den Druck ver öffentlichten dramatischen oder musikalischen Werks beeinträchtigt, Anspruch auf Entschädigung zu. 4) Diese erweiterten Bestimmungen werden vom 1. Juli 1857 an in Wirksamkeit gesetzt werden. 5) Ziffer 1, 2 und 3 des Bundcsbcschlusses vom 22. April 1841 sind hiernach aufgehoben, wogegen cs bei Ziffer 4 hinsicht lich der Entschädigungen rc. sein Bewenden behält. Auf Grund §. 1 des Gesetzes vom 5. Mai 1851 haben Wir die Publicativn des vorstehenden Bundesbeschlusscs verfügt, zu dessen Lierundzwanzigster Jahrgang. Beurkundung gegenwärtige Verordnung eigenhändig vollzogen und das Königliche Siegel beidruckcn lassen. Dresden, den 31. März 1857. Johann. (1- 8.) Friedrich Ferdinand Freiherr von Bcust. Erschienene Neuigkeiten i es deutschen Buchhandels. lMtgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 14. u. 15. Mai 1857. Litcrarisciic Anstalt in Frankfurt a. M. 299 Stern. S.. Geschichte d. Judenthums v. Mendelssohn bis auf die Gegenwart, gr. 8. Geh. * I i2N-t Bäbcker in Coblcnz. 2992.8aflelrer, L , Deut,cbla»<l u. «las österreicbiscke Ober-Italien. Naixlbuck f. keisenäe. 7. ^u9. 8. In engl. Kind. *2^ 2993. — Oesterreicb. Hanäbucb f. Neisentle. 7. ^ufl. 8. In engl. Lind. 2994. — 8ii6ba)'eri>, Dirol u. 8a>rburg, Ober-Italien. Unnllbucb I. kei- sentle. 7. 4ug. 8. In engl. Link. * I^S 2995.lrrnveUer's ruanria.1, tke, vk cvnversation in englisk, german, frenck antl italian. 12. Lriition. 8. In engl. Kind. * 1^ Bädckcrin Essen. 2996.3ibliotksqus ckvisis tl« la litterature lransaise en pross par Or. N. 8cbtvalb. Dome 1—3. 8. 1856. 57. Oeii. * 1 1 2. «nn ^nen>ent^ua«-.n.°rt. 3. F^ck/7-re /e lettre« et poesies. I. * ^ 2997. Naturwissenschaften, die gesammtcn, populair dargestcllt v. Dip pel, Gottlieb, Koppe rc. 3. u. 4. Lsg. gr. 8. Geh. ä 2998. Spieß, F., Ucbungsbuch zum Uebcrsetzcn aus dem Griechischen ins Deutsche u. aus dem Deutschen ins Griechische. 3. Ausl. 8. * ^/z «ff Beyerle in Darmftadt. 2999. Pistor, E. Th-, kurze Geographie nach den neuesten Staatsverän- derungcn. 7. Ausl. 8. * ^ Vieler Co. in Berlin. 3006. Springer, R„ der enthüllte Erdkreis. 4. Hst. 4. Blom in Bern. 3001. * Jacob, N-, die Pflanzenkunde in Verbindung m. den Elementen der Landwirthschaft, Obstbaumzucht u. Forstcultur. 2. Aufl. gr. 12. Geh. *-/z^ Brockliauö in Leipzig. 3002. Pitaval, der neue. Hrsg. v. I. E. Hitzig u. W. Häring. 2. Ausl. I.THl. 2. Hälfte, gr. l2. Geh.
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