Erscheint außer Sonntags täglich. — Bis früh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den Beitrage für bas Börsenblatt sind an die Redaction — Anzeige» aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Vörsendereins der Deutschen Buchhändler. 81. Leipzig, Dienstag den 8. April. 1873. Amtlicher Theil. Bekanntmach n n g. Auch in der nächsten Ostermesse soll eine am 11. Mai beginnende und am 17. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8. 1- Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkanfsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Knnsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zngelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch anderweitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Be finden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügen, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8- 3. Auf den auszustelleuden Gegenständen darf der Nettopreis nicht verinerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 17. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ansgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse Herrn Carl Wilfferodt von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 26. April an die oben angegebene Adresse einzuseuden. Umfangreiche Gegenstände sind mit annähernder Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, vorher anzumelden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 26. März 1873. Der Vorstand des Äörsenvereins der Deutschen Äuchhiindler. Julius Springer. Gustav Marcus. Carl Voerster. Vierzigster Jahrgang. 176