Erscheint jeden Montag, Mittwoch und Freitag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für daS Börsenblatt find an die Redaktion. — Jnse< rate an die Expedition desselben jn senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler. 21. Leipzig, Montag den 18- Februar. 1861. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. In Gemäßheit eines in der Cantate-Versammlung des vorigen Jahres gefaßten Beschlusses ist der Vorstand mit dem Verwaltungsausschuß am 12. October 1860 über die Festlichkeiten in Berathung getreten, die zur Feier des fünfund zwanzigjährigen Jubiläums unsres Börscngebäudes zur Ostermesse 1861 veranstaltet werden sollen. Da der 25jährige Bestand des Unterstützungsvereins mit dem Jubiläum der Börse zusammenfällt und Seitens des Vorstandes des genannten Vereins der Wunsch ausgesprochen worden ist, daß die Feier des Vereins-Jubiläums einen Theil der allgemeinen Feier bilden möge, so wurden die Herren E. S. Mittler und G. W. F. Müller, als Deputirre des Unterstützungsvereins, zur Berathung hinzugezogen, der Herr Müller überdies in seiner Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsausschusses beiwohnte. Jn Er wägung, daß cs angemessen erscheine, den Schwerpunkt der Feier in die Cantate-Versammlung zu legen, wurden die nach folgenden Beschlüsse gefaßt: 1) Die Hauptversammlung wird am Cantate-Sonntag um 11 Uhr Vormittags mit zwei Versen des Liedes: „Nun danket Alle Gott", das von einem Sängcrchor unter Posaunenbegleitung gesungen werden soll, eröffnet. 2) Festrede des Vorstehers mit Einschluß des üblichen Geschäftsberichts. 3) Festrede eines von dem Vorstande des Unterstützungsvereins hierzu beauftragten Vorstandsmitgliedes. Hier an knüpft sich 4) ein Antrag des Vorstandes, dem Unterstützungsverein aus den Mitteln des Börsenvereins ein Capital von zweitausend Thalern zur Begründung eines Jubelfonds in der Art zu überweisen, daß der Vorstand des Un- tcrstützungsvereins die Einkünfte desselben zur Unterstützung der in seinem Statut bezeichneten Personen soll verwenden dürfen, ohne hierbei an die sonstigen Vorschriften dieses Statuts gebunden zu sein. 5) Ansprache des Vorstehers mit Bezug auf die Enthüllung des Bildnisses des Freiherrn Johann Friedrich von Cotta, das nach einem von dem Unterzeichneten Vorstand gefaßten Beschluß im Börsensaale neben den Bildnissen von Perthes, Reimer und Enslin aufgehängt werden soll. 6) Hierauf folgen die übrigen Gegenstände der Tagesordnung, die in üblicher Weise bekannt gemacht werden sollen. 7) Festmahl im Saale des Schützenhauses. 8) Die vom Vorstand des Vereins eingeladenen Ehrengäste werden ersucht, sowohl der Hauptversammlung als dem Festmahl beizuwohnen. 9) Jn Beziehung auf die Theilnahme am Festmahl wird bestimmt: a) Buchhändler, die dem Börsenverein nicht angehören, sind von der Theilnahme ausgeschlossen. b) Niemand ist berechtigt, Gäste mitzubringen. o) Für Gehilfen wird eine Anzahl von 150 Billets Vorbehalten. 10) Für die Ausstellung, die voraussichtlich besonders reichlich beschickt werden wird, sollen beide im Erdgeschoß befindliche Säle eingeräumt werden. 11) Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses bilden das Festcomite. Berlin, Augsburg und Leipzig, den 9. Januar 1861. Per Vorstand -es Dörsenvereins der Deutschen Duchhändler. Veit. I. P. Himmer. S. Hirzel. Achtundjwanzigster Jahrgang. 46