Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^Z92. Freitags, den 19. October 1838. Gesetzgebung. Das König!. Prcuß. Ober-Ecnsur-Collegium hat für nachstehende außerhalb der Staaten des Deutschen Bundes in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debits- erlaubniß erthcilt: 1) Schweizerische Annalen seit dem Juli 1830. 6r Band. Zürich, Orell, Füßti u. Co. 2) Beurtheilung der allgem. Rentcn-Anstalt in Stuttgart. St. Gallen, Huber u. Co. 3) Halber, A., Vergißmeinnicht. Poet. Freundesgabe. St. Gallen, Huber u. Co. 4) Barth u. Hänel, Jugendblätter- 5s Halbjahr 2s Heft. Straß-, Scheurer. (Scultg-, Steinkopf.) 5) Wolfs, A- A-, drei Vorles. zu Vorträgen über das Ju- denlhum. Kopenh., Philipsen. 6) Predigten auf alle Sabbath- und Festtage des Jahres. Kopenhagen, Philipsen. 7) Steiger, K., kleine Wochenpredigten. 2. Aufl. St. Gal len, Scheitlin. 8) Eckenstcin, R-, über die Belebung des Glaubens an Je- sum Christum. Zürich, Schullheß. 9) Ramsler, G., erstes Lesebuch. Ir Thl. Bern. Dalp. 10) Unterweisungsbuch über die wichtigsten, nach Gottes Wort reformirten Lehren der christlichen Religion. Bern, Dalp. 11) Kützing, K-, Beiträge zur prakt. Akustik. Bern, Dalp. 12) Sehender, E. F., der Schweizerische Jugendfreund. Eine Vierteljahrsschrift. Ir Band, 1e Lief. Bern, Hal- ler'sche Buchdruckerei. 13) Mendel, I., vierstimmige Lieder für den Männerchor. Op. IX. IXr 1. Op. X. IXr. 2. Bern, Dalp. Buchhandel. Ein gan,z neuer Fall! Herr N. N. etablirt 1835 in A. eine Buchhandlung und in seinem Etablissements-Eirculair wird von Herrn ! N. N. in S. mit folgenden Worten für ihn gut gesagt: § «Die beste Empfehlung für — möchte wohl die sein, > daß ich hiermit für richtige und reine Saldirung Ihres > jemaligcn Guthabens auf die nächsten drei Jahre rcchls- ^ kräftig garantire." Herr N. N. in 3. zahlt O.M. 1836 und 1837 ganz ! pünktlich seine Saldos; nicht so leider O.M. 1838. Die Umstände haben sich geändert; der Juni vergeht, der !Juli, der August . . . keine Zahlung, keine Antwort auf > an ihn ergehende Mahnungen. — Ich laste mich in Leipzig, lasse mich in Stuttgart nach ihm erkundigen: ec empfängt ! weder von dem einen, noch dem andern Orte aus mehr Sendungen; da, wie dort heißt es: „ec sei fertig." i Jetzt glaube ich, Herrn N. N's. in S. Garantie im Etablissements-Eirculaire des Schuldners in Anspruch nehmen zu können; ich sende ihm Abschluß der Rechnung des letztem und ersuche ihn um Bezahlung des mich tref fenden Saldos. Aber welche Antwort wird mir da? Ich solle N. N. in Z. nur verklagen, solle auf gerichtlichem Wege erst Alles gegen ihn versuchen: erhielt ich dann nichts .... ^ dann wolle er (N. N. in S.) sehen > Solche Antwort hatte wohl Niemand erwartet! ! Was nun thun? Soll ich Herrn N. N. in 3- 'wirklich verklagen? — Geld erhalte ich keines, das weiß 'Herr N. N. in S. so gut wie ich; Z. ist über hundert 164 5r Jahrgang.