Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Ge sch ätts) w c ig e. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des BörscnvcrcinS. 93. Freitags, den 22. October 1841. Dcbitscrlaubniß in Preußen. Das Königl. Preuß. Ober-Ccnsur-Collegium hat für nachstehende außerhalb der deutschen Bundesstaaten erschie nene Schriften die Dcbits-Erlaubniß erthcilt: Bcrkmüllcr, Alph. .zwölf vierstimmige Lieder für gemischten Gesang. Erste Sammlung, Sopran, Alt, Tenor, Baß. St. Gallen, Schcitlin L Zollikofer. Haupt, Fr., deutsche Sprache und Literatur 2. Th. A. u. d. T.: deutsche Prosa. Ein christliches Lebensbild. Mit einer Methodik als Vorwort. Zürich, Meyer K Zeller 1841. Im-Thurn, E., besondere Arzneimittellehre für Lhicrärzte, na turhistorisch bearbeitet. Solothurn, Kaßmus 1841. Lavater's, Joh. Kasp., auögewähltc Schriften. Hcrausg. von Joh. Kasp. Orclli. I. Th. Zürich, Schultheß 1841. Plazctum Rcgium, das. Eine Abhandlung von Joseph Ehrsam, Pfarrhelser in Hitzkirch. Luzern, Jenni 1841. Stutz, I., Winterabende in Schwellbrunn. Eine Sammlung dramatischer Spiele für Kinder und Erwachsene in schrift- deutscher Sprache und Zürcher Mundart. 1. u. 2. Bdchn. St. Gallen, Scheitlin L Zollikofer 1841. Wanderer, der, in der Schweiz, und seine Mittheilungen aus dem Auslände. Herausg. von I. I. X. Pfyffer zu Neueck. 7. Jahrg. 10. u. 11. Heft. Wactniann, I., Lehrbuch der Naturgeschichte. Für Real- und andere höhere Bürgerschulen bearbeitet. 2. vcrb. u. vcrm. Ausl. St. Gallen 1842, Schcitlin >L Zollikofer. Ferner für: Goßman», I. B., lateinische Grammatik für Anfänger. Würz- burg, Beckersche UniversirätSbuchdruckcrei 1840. Zur Gcsctzkunde- Die Leipziger Zeitung veröffentlicht folgende Ministerial- Verfügung: In Nr. 139 und 140 der diesjährigen „Sächsischen Vater- landsblättcr" befindet sich unter der Aufschrift: „Vorschläge zur Begründung eines Vereins für die Befreiung der Presse" ein Aufsatz, in welchem zu Gründung eines Vereins aufgcfordert wird, dessen Mitglieder durch ihren Eintritt bekennen sollen, daß sic die Censur für etwas Unmoralisches und Verderbliches 8r Jahrgang. halten, und sich zu verpflichten haben, unter keinen Umständen das Amt eines Censors anzunchmcn, weil es mit ihrem Gewis sen nicht übcreinstimme, und ihre Ueberzcugung von der mora lischen Verwerflichkeit der Censur in allen geselligen Beziehun gen nie zu verläugnen, sondern offen auszusprechcn. Da dieser Artikel, bei dem gesetzlichen Bestehen der Censur, nicht nur die Grenzen der nach § 2. der allgemeinen Censorcninstruction ge statteten Freimüthigkeit überschreitet, sonder» sogar de» Bestim mungen in Art. 93 und 94 des Criminalgesetzbuchcs zu unter stellen ist, so läßt das Ministerium des Innern zur Vorberei tung einer deshalb cinzulcitenden Untersuchung den Verfasser und Einsender des Aufsatzes auöimttclii. Es wird aber auch zugleich vor dem Beitritt zu einem dergleichen gesetzwidrigen Verein hiermit annoch ausdrücklich gewarnt. Auch werden sämmtliche Polizeibehörden durch die Krcisdircctioncn angewie sen, auf alle ctwanigcn Versuche zu Begründung derartiger Vereine ihre Aufmerksamkeit zu richten, vorkommenden Falles deshalb polizeiliche Ermittelungen anzustcllcn, und deren Ergeb nisse den compctcntcn Gerichtsbehörden zur Anstellung der Un tersuchung mitzuthcilen. Dresden, de» 13. October 1841. Miilistcrium bco Innern. Nostitz »nd Iänckcuvorf. Nicolovins Ansicht über Preßfreiheit. (AuS der Prcßzcitung ) Im Jahre 1818 war der im Jahre 1839 verstorbene Wirkliche Geheime Obcr-Regierungs-Rath Nicolovius, wie sein Sohn Alfred in der von ihm herausgegcbencn „Denk schrift" berichtet, thätigcs Mitglied einer in Berlin nieder gesetzten Commission, welche zur Berathschlagung über eine allgemeine Gesetzgebung über Preßfreiheit u. s. w. an geordnet worden. Er spricht sich bei dieser Gelegenheit, wie folgt, aus: „Meiner Ansicht zu Folge hat Jeder, dem, es sei im großen oder kleinen Kreise, eine Regierung anvertraut wor den, mit der Macht zugleich die Verpflichtung erhalten, die menschliche Freiheit der Untergebenen nicht weiter zu be- 170