erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn unk Feiertage und wird nur a» Buch händler abgegeben. — JahreSpreiS sür Mitglieder des BärfenvereinS ein Exemplar I» für Nichtmitglicdcr so.et. — Beilagen Börsenblatt Anzeigen: die dreigespaltcne Petitzeile oder deren Raum so Psg., nichtbuchhändlerilche Anzeigen SV Psg.; Mitglieder des Börsen. vcreinS zahlen slir eigene Anzeigen 1» Psg.. ebenso Buchhandlungsgehilsen für Stelle- für den gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 78 Leipzig, Mittwoch den 4. April. 1W0. Amtlicher Teil. Der Börsenverein betrauert in dem Entschlafenen eine Zierde des deutschen Buchhandels, einen lieben Kollegen von hervorragenden Eigenschaften des Geistes und des Herzens, der sich um den Börsen verein, dessen erster Vorsteher er einst gewesen ist, große Verdienste erworben hat. Sein Name wird in Ehren fortleben, so lange es einen deutschen Buchhandel giebt. Leipzig, den 3. April 1900. Bekanntmachung. Wir bringen hiermit wiederholt zur Kenntnis der Mitglieder des Börsenvereins, daß die Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rate der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle durch die Geschäftsstelle des Börsen vereins (G. Thomäleu) in Leipzig (Deutsches Buchhändlerhaus) erfolgen, und wir empfehlen den Vereinsmitgliedern, die bei ihnen erschienenen und in Betracht kommenden Werke durch Vermittelung der Geschäftsstelle zur Eintragung in die Eintragsrolle anzumelden. Anmeldungs- und Vollmachts-Formulare hierzu sind von der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu verlangen, und es wird gleichzeitig bemerkt, daß die frühere Bestimmung, nach welcher bei solchen Anträgen die Echtheit der Unterschrift des Antragstellers gerichtlich oder notariell beglaubigt sein mußte, laut Verfügung des Reichsjustizamts vom 13. März 1892 in Wegfall gekommen ist, wodurch die Anmeldungen zur Eintragung wesentlich vereinfacht und verbilligt worden sind. Da sowohl über den Gegenstand, als auch über den Zweck und die Bedeutung der Eintragungen in die Eintrags rolle noch vielfach Zweifel bestehen, so sieht sich der Vorstand wiederholt veranlaßt, Folgendes bekannt zu geben: Die Eintragungen beziehen sich 1. auf die Anmeldung des wahren Namens der Urheber von Schriftwerken, Abbildungen, Kompositionen, dramatischen und dramatisch-musikalischen Werken, welche anonym oder pseudonym erschienen oder auf geführt worden sind, sowie auf die Anmeldung des wahren Namens der Urheber von solchen Werken der bildenden Künste, welche anonym oder pseudonym veröffentlicht sind. Diese Anmeldung hat den Zweck, die Dauer des ausschließlichen Rechts des Urhebers zu verlängern. Dieses Recht dauert bei anonymen oder pseudonymen Werken an sich nur 30 Jahre lang, von der ersten Herausgabe an gerechnet. Wird aber innerhalb dieser Frist der wahre Name des Urhebers von ihm selbst oder seinen hierzu legitimierten Rechtsnachfolgern zur Eintragung in die Eintragsrolle angemeldet, so wird dadurch dem Werke eine wesentlich längere Dauer des Schutzes, nämlich bis auf die Lebensdauer des Urhebers und 30 Jahre nach dem Tode desselben gesichert. Die Eintragungen beziehen sich 2. auf die Anmeldung des rechtzeitigen Erscheinens — Beginn und bezw. Vollendung — vorbehaltener Uebersetzungen. Siebenundsechzigster Jahrgang. 3ö7