für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. ^§110. Freitag den 21. December 1838. An die Mitglieder des Leipziger Buchhändlervereins. Die Börsenversammlung für nächste Woche findet wegen der auf Dienstag und Mittwoch fallenden Wcihnachtsfeiertage: Donnerstag den 27. December zur gewöhnlichen Stunde Statt. Leipzig, den 20. December 1838. Oie Deputirten !>cs Luchhaiidels zu Leipzig. Bericht des Rechtskonsulenten vr. Ro dinge r, Anwalts der Stuttgarter Buchhandlungen, den Nachdruck in Würtemberg betreffend. Der gestimmte Deutsche Buchhandel ist bei den An gelegenheiten intercfsirt, welche den Inhalt der nachfol genden Aktenstücke ausmachen. Ihr Verfasser, Rcchts- consulcnt vr. Rö ding er.in Stuttgart, hat es daher für zweckmäßig gehalten, dieselben der verehrl. Rcdaction des Börsenblatts zu übergeben, um durch das gemein schaftliche Organ der Deutschen Buchhändler seinen Eom- mittenten und mit ihnen dem ganzen Buchhandel, Re chenschaft über den Erfolg seiner bisherigen Schritte gegen den Nachdruck in Würtemberg zu geben. — An die sämmtlichen Wohllöblichen Buchhandlungen in Stuttgart. Als Sie zu Anfang dieses Jahres beschlossen hatten, einen Rechts-Anwalt für den hiesigen Buchhandel aufzu stellen , und die Wahl auf mich gefallen war, glaubte ich, dem Rufe um so bereitwilliger folgen zu müssen, als cs der Ehre des Buchhandels überhaupt und insbesondere dem Kampfe gegen den Nachdruck zu gelten schien. Die öffentliche Meinung hatte sich bei uns so früh als anderwärts über den Nachdruck ausgesprochen, und das 5r Jahrgang. Gewerbe wurde daher lange auch nur im Stillen und immer noch mit einer gewissen Scheu und jenem Gefühl der Schamhaftigkeit betrieben, das stets ein Beweis für die Reaction der Volksmoral ist. Als jedoch die Gesetzgebung, vielleicht irre geleitet durch die Ansichten bedeutender juridischer Autoritäten, aber mit ihnen im unverkennbarsten Jrrlhum über das Verhältniß des historischen Rechts zu dm Ansprüchen einer ganz neuen Act des Verkehrs auf Schutz und Rcchtsbefciedigung be fangen , gar zu auffallend hinter der öffentlichen Stimme zurückblicb und in vorkommenden Fällen das Ansehen der Justiz und der Verwaltung auf die Seite der Nachdrucker treten mußte, da vermochte zwar dieser Widerspruch das Gefühl für das Unrecht nicht abzustumpfen, allein es konnte nicht fehlen, daß der Nachdruck, der seine Schande mit dem Mantel der Gerechtigkeit bedecken durste, durch gefahrlosen und sichern Gewinn gereizt, einen immer grö ßer» Aufschwung nehmen mußte. So ist es denn auch in der That geschehen. Ein zü gelloser Speculationsgeist hat sich der Sache bemächtigt. Man nennt Kauflente und selbst Beamte, deren Hände nicht rein von dem Schmutze dieses ehrlosen Gewerbes sein sollen, und keiner unsrer gefeiertesten Geister konnte auf- trctcn, ohne sich in Würtemberg der Früchte seines Flei ßes und seines Genies beraubt zu sehen. Den Buchhändlern, und namentlich dem Vereine der Deutschen Buchhändler in Leipzig und dem von dort aus- 202