für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 54. Freitags, den 7. Juni 1839. An Herrn vr. Schellwitz in Leipzig. Jena, am Psingstmorgen 1839. Wahrend Sie, mein sehr geehrter Freund, schon bei der Feier des Leipziger Rcformationsjubiläums festlich und freudig beschäftigt sein werden, sitze und schwitze ich hier über Ihrer „Duplik in Sachen des geistigen Eigenthums", die mir trotz dem nicht klar werden will, und denke der Zeit vor fünf Jahren, wo wir Beiden in den Berathungcn über Vorschläge zu gesetzlichen Bestimmungen über densel ben Gegenstand neben einander saßen und in aller Freund schaft meist verschiedener Meinung waren. Es erwacht dabei in mir die alte Luch, mit Ihnen zu streiten und ich widerstehe ihr nicht, da es mir ja weder Schande noch Schaden bringen kann, von einem so überlegenen als humanen Gegner, wie Sie sind, überwunden zu werden. Gewiß wird es auch für mich und meine Eollegen ersprieß lich sein, wenn ich Sie cinlade, das transcendentale Feld, auf dem Sie sich in Bezug auf diesen Gegenstand bisher bewegt, zu verlassen und zu mir herabzusteigen auf den festem Boden des praktischen Lebens. Denn in jene, meinen schwachen Augen durch Wolken und Nebel verhüllten Regionen mich zu Ihnen zu »erstei gen, werde ich mich wohl hüten, denn „mir wird von alle dem so dumm," „als ging mir ein Mühlrad im Kopf herum." Sie lassen in Ihrem wissenschaftlichen Eifer uns armen Buchhändler gerade da im Stiche, wo das Interesse für uns anhebt, nämlich bei den praktischen Folgerungen aus Ihrer Theorie, was um so schlimmer ist, als die Gesetz- ! gebung der Länder, welche eine alte Nationalliteratur ha-1 6r Jahrgang. ben — wie England, Frankreich, Italien*) — Ihrer Theorie widerspricht, wir also unsrer eignen Phantasie überlassen bleiben, wenn wir uns den Zustand vergegenwärtigen wollen, der eintccten würde, falls Ihre Ansichten praktische Geltung erhielten. Lassen Sic mich daher einmal den Versuch machen, einige solcher Folgerungen zu ziehen. Ihrer Theorie nach würden die Erben eines Autors auf ewige Zeiten hinaus zu bestimmen haben nicht nur ü.ber die Form, in welcher die Werke desselben erschei nen sollen, sowie über deren Preis, sondern es würde auch in ihrer Willkühc stehen, gar keine neue Auflagen davon zu veranstalten, woraus ein für die Literatur, wie für das Publikum höchst nachtheiligec Zustand entstehen müßte. Wenden Sie mir nicht ein, daß der eigne Vorthcil diese Monopolisten schon lehren werde, den Forderungen des Publikums zu genügen, denn nicht Alle verstehen ihren wahren Vortheil und ebensowenig vermag die Berechnung stets den Eigensinn zu überwinden, der um so hartnäckiger zu sein pflegt, je ausschließlicher das Recht ist, worauf er sich stützt. Wenn ferner das sogenannte literarische Eigenthum je dem andern Eigenthume gleichstchcn soll, so kann es auch dem jeweiligen rechtmäßigen Inhaber nicht verwehrt wer den , dasselbe zu veräußern. Da nun ein ewiges Verlags recht für einen Buchhändler, oder der cs werden will, mehr Werth hat, als für Jemanden, der nicht selbst Handel treibt, so ist die natürliche Folge, daß dasselbe über kurz oder lang aus den Händen der Erben in die von Buchhändlern, oder, da heut zu Tage auch bloße Eapitalisten und Speculantcn *) Von Deutschland rede ich absichtlich hier nicht, weil hier noch alles erst im Werden ist. 88