Erscheint täglich mit Ausnahme der Somi- und Feiertage. — JahrcSpreis: für Mitglieder ein Exemplar IO .6, für Nichtmitgliedcr 20 Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder lO Pfg., für NichimiigNeder LO Pfg., für Nichtiuch- händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit- geile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Bbrsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. n 86. Leipzig, Montag den 16. April. 1894. Amtlicher Teil. Bekannt m a ch n n g. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenverems der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, öen 22. April' 1894, vormittags 9 Hthv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (K 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1893. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Boranschlag für >894. 4. Neuwahlen. Es sind zu wühlen: Im Vorstand: a) der erste Schatzmeister an Stelle des ansscheidenden Herrn Franz Wagncr- Leipzig, d) der zweite Schatzmeister an Stelle des ausscheidenden Herrn Heinrich Wichcrn-Hamburg. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ansscheidenden Herren August Frederking- Hamburg und Carl Engelhorn-Stuttgart. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Artur Seemann-Leipzig und Max Wohwvd-Breslau. Im Verwaltungs-Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Richard Einhorn-Leipzig und Robert Voigtläuder-Leipzig. 5. Antrag des Borstandes: Die Hauptversammlung wolle über die aus den Beratungen des außerordentlichen Ausschusses für das Börsen blatt hervorgegangenen und im Börsenblatt vom 2. März d. I. (Nr. 50, Beilage) abgedrnckten Anträge behufs Umgestaltung des Börsenblatts Beschluß fassen. 6. Antrag des Herrn Hermann Credner, in Firma Veit L Comp, in Leipzig: Die Hauptversammlung wolle beschließen: Die Buchhändlermesse beginnt alljährlich mit dem dem ersten Montag im Mai vorausgehenden Sonntag und endet mit dem Sonnabend dieser Woche. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Bbrsenvereins anerkannten dreißig Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegen ständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. § 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegaugen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börscnbl. Nr. 51 vom 3. März d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Nusweiskartcn zur Stimmstellvertretung Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den Etnundsechzigster Jahrgang. 310