Mit Beilagen: „Angeborene unü Gesuchte tZüchcr" unü „Bestellzettel' sles rettete 5MsLLsstekeeeKts eese^eLitt SeeeLts 5<iie ?eL««ae /-I?.' kokenweten bei den^nerbenbekörden Z. Aukiase Aktts S,- eö«'» fessle /^,6 x bearbeitet von I. 6. Sckröver Amtsrat im Reichsjustizministerium Durch die bereits in Kraft getretenen 2 wichtigen Durchführungsverord nungen zum Erbhofrecht, die Erbhofrechtsverordnung und die Erbhof verfahrensordnung, hat u. a. auch das Erbhofkostenrecht eine umfassende Neuregelung erfahren. Die Kostenvorschriften im Verfahren vor den Anerben behörden sind nicht nur entsprechend den durch die Erbhofverfahrensordnung neu eingeführten Verfahrensarten, sondern auch unter Berücksichtigung der seit Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes gewonnenen Erfahrungen weiter ausgebaut worden. Darüber hinaus erfährt das Erbhofkostenrecht dadurch eine einschneidende Neuerung, daß nunmehr für die Gebühren und Auslagen im Verfahren vor den Anerbenbchörden nicht mehr ergänzend das Deutsche Gerichtskostengesetz gilt, sondern infolge der Verweisung in §99 EHVfO. die Reichskostenordnung entsprechend Anwendung findet. Sämtliche Vorschriften über die Kosten der Anerbenbehörden nnd Rechtsanwälte einschließlich der anwendbaren Bestimmungen der Reichskostenordnung und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte werden erläutert. Ferner wird das Buch den Wortlaut der beiden umfangreichen neuen Verordnungen vom 21.12.1936, ein Inhaltsverzeichnis und ein eingehendes Sachregister sowie das notwendige Tabellenwerk enthalten, so daß es sämtliche maßgebenden Kostenbestim mungen des Erbhofrechts übersichtlich vereinigt. Das Werk wird daher allen Interessenten bei der Einarbeitung in das neue Erbhofkostenrecht wertvolle Dienste leisten und der täglichen Praxis ein unentbehrliches Hilfsmittel sein. Das bereits in 2 Auflagen erschienene Erläuterungsbuch über das „Kostenwesen bei den Anerbenbehördcn" wird nun mehr in völlig neubearbeiteter und wesentlich erweiterter 3. Auflage Ende Februar d.J. erscheinen. Serlin Wy