Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Anzeigen: 20 Pfg. die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten. Börsenblatt für d«n Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. 14. Leipzig, Donnerstag den 17. Januar. 188^. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Nach Ablauf des in den Uebergangsbestimmungen der neuen Satzungen festgesetzten Termins (31. Dezember 1888) wurde in der auf den 14. Januar d. I. einberufenen Versammlung der Wahlmänner der anerkannten Kreis- und Ortsvereine die Wahl der Herren Abendroth-Frankfnrt a/M., Hartmann-Elberfeld, svwie Koebner-Breslau bestätigt und als vierter Vertreter der Kreis- und Ortsvereine im Vereins-Ausschuß Herr Justus Naumann-Leipzig gewählt. Der Vereins-Ausschuß ist demnach wie folgt zusammengesetzt: Herr M. Abendroth-Frankfnrt a/M., Vertreter der Kreis- und Ortsvereine. Herr B. Hartmann-Elberfeld, do. do. Herr W- Koebner-Breslau, do. do. Herr I. Naumann-Leipzig. do. do. Herr H. Hoefer-Berlin, Vertreter des Berliner Verlagsbuchhandels. (Laut Z 47 der Satzungen vom Vorstand gewählt.) Herr 11r. Ad. Geibel-Leipzig, Vertreter des Leipziger Verleger-Vereins. Herr W. Brecht-Stuttgart, Vertreter des Stuttgarter Verleger-Vereins. Herr P Siebeck-Freiburg, Vertreter des Deutschen Verleger-Vereins. Herr Albert Brockhaus-Leipzig, Vertreter des Vereins der Leipziger Commissionäre. Der Vereins-Ausschuß hat sich konstituiert durch Wiederwahl der Herren vr. Geibel-Leipzig zum Vorsitzenden sowie des Herrn B. Hartmann-Elberseld zum Schriftführer und ist nunmehr für seinen ganzen Geschästskreis kompetent. Die vom Vereins-Ausschuß festgesetzte und vom Vorstand genehmigte Geschäftsordnung wird nachstehend zur Kenntnis der Vereinsgeuossen gebracht. Leipzig, den 16. Januar 1889. Der Vorstand des Sörlenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Paul Parey. Carl Müller-Grote. Ernst Seemann. Arnold Bergstraeßer. Egon Werlitz. vr. Oskar v. Hase. Z 2. Zusammentritt. Der Vereins-Ausschuß tritt auf Einladung des Börsenvereins- Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens fünf seiner Mit glieder zusammen. Er kann auch auf Einladung seines Vor sitzenden zusammentreten. Z 3. Einladung. Die Einladung ergeht durch die Geschäftsstelle möglichst drei Wochen vorher unter Mitteilung der vom Vorsitzenden des Vereins-Ausschusses festzusetzenden Tagesordnung und der Anzahl der Tage, welche die Beratungen vermutlich in Anspruch nehmen werden. Z 4. Verhandlungen. Die Verhandlungen in den Sitzungen finden unter Leitung des Vorsitzenden nach allgemeinen parlamentarischen Regeln statt. K 5. Beschlußfassung. Die Beschlußfassung kann aus schriftlichem oder mündlichem Wege erfolgen. Sie muß mündlich sein in den in H 4, 8 und 9 der Satzungen des Börsenvereins vorgesehenen Fällen. Sechsundfünszigster Jahrgang. 43 Geschäfts Ordnung für den Me eins-Ausschuß des Sörseiniercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. (Genehmigt vom Vorstand am 15. Januar 1889.) I. Allgemeine Bestimmungen. Z 1. Aemter. Der Vereins-Ausschuß wählt auf die Dauer seiner Amts führung den Vorsitzenden und den Schriftführer. In Verhin derung des Vorsitzenden vertritt denselben der Schriftführer; ist auch dieser verhindert, ein anderes vom Vorsitzenden zu bestim mendes Mitglied.