für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschättszweige. rauSgegebcn von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcreins. ^ 98. Dienstags, den 9. November 4841. Die Aufmunterung des Königs der Belgier zum Nachdruck. Aus Brüssel wird unterm 28. Oktober gemeldet: Ge stern hatte eine Deputation von Buchdruckern, Setzern und Buchdrucker-Gehülfen eine Audienz beim Könige und über reichte Sr. Majestät eine Bittschrift, bei deren Empfang der König ungefähr folgende Worte antwortete: „Meine Herren! Ich glaube, daß Ihre Besorgnisse voreilig sind. Die Angelegenheiten sind, was den Handels- Vertrag mit Frankreich betrifft, in einem solchen Zustande von Erkaltung, daß Sic für den Augenblick nichts zu fürch ten haben. Uebrigens ist die Belgische Typographie jetzt zu einem solchen Grade von Vollkommenheit gelangt, daß sie mit Vortheil gegen die Industrie der anderen Nationen kämpfen kann. Ich glaube auch, daß, in dem Falle einer Verschmelzung Ihrer Industrie mit Frankreich, die Schrift steller vorzugsweise wegen der Wohlfeilheit ihre Werke in Belgien verlegen lassen würden. Man hat bei uns noch nicht versucht, die Englischen und Deut schen Werke nachzudruckcn; dies findet indes sen mit Erfolg in Frankreich statt, und ich glaube, daß Sie, wenn Sic diese Werkenach drucken, davon viel nach Amerika ausführen könnten, wo sich die Anglo-Sächsischen Bevöl kerungen täglich vermehren und das Bedürf- niß zu lesen immer fühlbarer wird." Mit dem tiefsten Bedauern haben wir diese Antwort des Königs der Belgier gelesen, an Leute gerichtet, die, zur Unehre der Buchdruckerkunst in Belgien ein Handwerk trei ben, das nur an fremdem Gute sich zu bereichern weiß, und die, wo nun die Ehrenmänner Frankreichs und Belgiens zusammentrcten und versuchen, dem Nachdrucks-Gewerbe /ein Ziel zu setzen, keck genug sind, den König anzugehen, - sie in der Ausübung ihres schmachvollen Handwerkes föcm- gr Jahrgang. lich zu schützen! So kühn haben die Gesellen des Nach druckes noch nirgends ihr Haupt erhoben, so drehst noch nirgends gewagt, ihr Gewerbe für ein legitimes auszu geben, ja jeck genug von dem höchsten irdischen Richter ihres Landes Schutz für ihre Beraubungen zu verlangen: Das erinnert an die Zeiten der Ritter im Mittelalter, wo diese ihr angebliches Recht, den Kaufmann zu berauben, förmlich von diesem sich abkaufen ließen. Und nicht allein zugesagt wird den Gesellen der schwarzen (—ja! wahrlich der schwarzen) Kunst der fer nere Schutz für ihr Getreide: — der höchste Richter im Lande Belgien giebt ihnen auch noch den Rath, statt, wie bisher nur französische, jetzt doch auch deut sche Werke nachzudrucken! Wahtlich! eine solche Antwort hatten wir nicht erwartet, zumal der, der sie ge geben, von Geburt ein Deutscher ist, zumal die Belgier in den letzten Zeiten soviel von den Annäherungen ihres Landes an Deutschland gesprochen, und daß sie dem deut schen Elemente sich viel mehr zuneigten und den deutschen Wissenschaften! Wir bedanken uns für diese Sympathien, die man nur pflegt, um für das, was man uns nehmen wird, Liebhaber und Käufer im eigenen Lande zu er halten- Die gestimmte deutsche Presse wird sich, mit uns, auf das Energischste gegen diese schmachvolle Intention aussprc- chen: sie wird mit uns gleicher Ansicht sein, daß: einem Volke die besten Produkte seiner Literatur Nachdrucken heißt: es in den ihm heiligsten Rechten seines Eigenthums verletzen. Nimmer kann Eintracht sein zwischen uns und einem Volke, welches mit dieser Beraubung den enge ren Anschluß an uns beginnen will! Die Buchhändler aber, die Diener der durch so schmäh liches Vorhaben bedrohten Literatur, werden Acht haben, daß diese, ganz Belgien entehrenden Nachdrücke wenigstens nicht in unser eigenes Land gelangen; und bei einem etwai- 182