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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.12.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-12-13
- Erscheinungsdatum
- 13.12.1871
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18711213
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187112137
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- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18711213
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dirschrint axtn EonntagS täglich. — Bis früh S Uhr «ingchende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt find a» die Redact ion — Anzeige» aber an die Srpedttio» deSselbe» zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 13. December. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgethcilt von der I. E. HinrichS'schen Buchhandlung.) (' vor dem Titel — Titelauflage. s — wird nur baar gegeben.) Hommerich in Altona. 13319. Krohmann's, I., ausführliches Lehrbuch der Algebra. 7. Ausl. gr. 8. " I ^ Hinrichs'scbe Buchh., Derl.-Cto. in Leipzig. 13320.Siebcnhaar, E., Commentar zu dem bürgerliche» Gesetzbuches, das Königr. Sachsen. Nene Ausg. der 2. Anfl. 6. n. 7. Lsg. gr. 8. L * U ^ Krebs-Schmitt in Frankfurt a. M. 13321.-j- Notiz-Blätter zum Gebrauch s. Kanzleien, Gerichisstcllen, Anwälte, Rentämter, Comptoirs rc. f. 1872. gr. 8. » 4 N-s 13322.1- Rittwegcr, F., der französisch-deutsche Krieg 1870. 31. Lsg. 4. 3'^ gtjtz Lcurkart in Leipzig. 13323. Ambros, U. W-, bunte Blätter. Skizzen u. Blätter f. Freunde der Musik u- der bildenden Kunst. 8. * Lenikart IN Leipzig ferner: 13324. Frendenberg, C. G.» Aus dem Leben e. alten Organisten. Nach dessen hinterlass. Papieren bearb. n. Hrsg. v. W- Viol. 2. Aust. 8. * ^ Milhlinan» in Halle. 13325.NathufluS, M., Dorf- n. Stadigeschichien. 3. Ausl. 8. I ^ 13326.— Langenstein >l. Böblingen. Eine Erzählg. 6. Ausl. 8. 24 N-k Palm Sc Enke in Erlangen. 13327. Sammlung v. Entscheidungen d. obersten Gerichtshofes s. Bayern in Gegenständen d. Cioilrechles u. CivilprozesseS. 1. Bd. 3. Hst. Ler.-8. 13328.— von Entscheidungen d. obersten Gerichtshofes s. Bayern in Gegen ständen d. Strafrechtes n. Strafprozesses. I Bd. 3. Hst. gr. 8. ' stz ^ F. A. Perthes in Gotha. 13329.Cramcr, H., biblisch-theologisches Wörterbuch der nentestamentlichen Gräcizät. 2. Anfl. gr. 8. * 4 Spaarmann'schr Dcrlagsbuchh. in vbcrhaufen. 13330.Hollcnbrrg, W. A., Beiträge zur christlichen Erkenntnis f. die gebildete Gemeine, gr. 8. 1^ ^ Nichtamtlicher Theil. Ein internationaler Vertrag mit Rußland vom Standpunkt der Moskauer Zeitung. Der Dörptschen Zeitung entnehmen wir folgende Mittheilnng: „Ueber internationale Conventionen zum Schutz literarischen und künstlerischen Eigenthnms bringt die Moskauer Zeitung einen charak teristischen Artikel, in welchem sie sich mit aller Entschiedenheit in Bezug auf Rußland gegen solche Conventionen und namentlich gegen eine Convention zwischen Rußland und Deutschland ausspricht. Die Mosk. Ztg betrachtet die Sache nur vom Standpunkte des Vor- theils, d. h. sie untersucht, ob durch das Fehlen einer Convention auch ebenso viel Russen wie Deutsche in ihren Eigcnthumsrechtcn beeinträchtigt werden, und kommt dann zu dem Resultat, daß — weil russische Bücher fast gar nicht in Deutschland gelesen werden, deutsche dagegen in Rußland in großer Zahl, und weil deshalb Ruß land einen großen Vortheil von der Verletzung des Eigenthumsrechts deutscher Autoren von Büchern und Musikwerken, einen verschwin dend geringen Vortheil aber von dem Schuh des Cigenthumsrechts russischer Autoren in Deutschland haben würde — eine Convention, zu deren Abschluß gegenwärtig Verhandlungen gepflogen werden sol- > len, durchaus zu perhorrescireu sei. Die mit Belgien und Frank reich abgeschlossenen literarischen Conventionen hatten bereits genug sam bewiesen, daß nur die französischen und belgischen Autoren daraus Nutzen gezogen haben, denn zur Beeinträchtigung des Cigen- thumsrechtes russischer Autoren in Frankreich und Belgien habe sich Achtünddreißigster Jahrgang. fast gar keine Gelegenheit geboten. Die Mosk. Ztg. will dem Staate gegenüber, welcher eine literarische Convention mit Rußland ab schließen will, als entscheidend für die Sache nur die Fragen genau untersucht wissen, ob man in dem Staate auch russische Bücher liest, ob die russische Sprache auch in den Schulen getrieben werde, ob überhaupt russische Autoren dort in ihrem Eigenthumsrecht beein trächtig! werden können; ist dies nicht, oder doch in sehr geringem Maße der Fall, daun liegt für die Mosk. Ztg. auch gar kein Grund vor, dem Eigenthumsrecht ausländischer Autoren in Rußland Ach tung zu verschaffen." Die Dörptsche Zeitung fügt diesem Referate über einen Leit artikel der Moskauer Zeitung Folgendes hinzu: „Die Mosk. Ztg. versucht in diesem Leitartikel den Beweis zu führen, Rußland könne kein Interesse haben, einen Vertrag über den Schuh des literarischen Cigenthums abzuschließen. Dieselbe be gründet diesen Satz durch Zahlen, die sie dem officicllen Bericht des Handelsdepartements entnimmt. ES wurden Bücher, Landkarten, Noten iin Jahre auSzeführt für eingesührt für 1866 101,097 R. 465,143 R. 1867 168,813 „ 464,765 „ 1868 128,649 „ 1,103,380 „ 1869 106,428 „ 996,400 „ 1870 83,714 „ 1,153,082 „ Mosk. Ztg. bemerkt zu diesen Zahlen, daß in denselben 593
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