für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. ^ Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börfenvereins. 21. Freitags, den 12. März 1841. Der Buchhandel und die Antiquare. Ein Artikel mit dieser Überschrift in Nr. 6 der „Süd deutschen Buchhändlerzeitung" predigt einen totalen Ver nichtungskrieg gegen alle mit neuen Büchern handelnde Antiquare, ohne zu bedenken, wie schwer zwischen alten und neuen Büchern eine Grenze zu ziehen sei, daß ferner dem Antiquar mannichfache Gelegenheit zum vvrtheilhaftcn An kauf neuer Bücher sich darbietet, ohne daß er nölhig hatte, sie direkt auf Buchhändlerwcge zu beziehen, nämlich durch An kauf einzelner Werke und ganzer Bibliotheken sowohl, als auch durch die häufigen und zum Theil periodischen Bücher- Auctionen. Wie nahe überhaupt die Geschäfte des Anti quars und Buchhändlers sich berühren, geht einestheils aus der großen Zahl der Buchhandlungen hervor, welche zugleich antiquarische Geschäfte betreiben, anderntheils aus der noch größer» Anzahl derjenigen, die in neuerer Zeit neben dem bisherigen Antiquargeschäfte auch Buchhandlungen etablirt haben. Die von dem Verfasser obigen Artikels beantragte Aufhebung aller Communication der Verleger mit den An tiquaren würde sich daher nur auf die geringere Anzahl der eigentlichen Antiquare erstrecken, wodurch sich auch diese so dann angetrieben fühlten, die Concession als Buchhändler zu erringen (welchem Schritte in einigen Staaten Deutsch lands bekanntlich kein Hinderniß im Wege steht); dieß. hieße dann nichts anders, als auf die vermehrte Eoncurrenz der ohnehin allzu zahlreichen Buchhandlungen eine Prämie setzen. — Allzu naiv ist endlich der Vorschlag, worin die Sorti- mentshändlcr aufgefordert werden, neben ihrem Sortiment- Handel auch einen Handel mit „Büchern unter dem La denpreise" (d. h. antiquarischen Büchern) zu führen, und somit eine Ungerechtigkeit durch eine zweite zu paralysiren; denn unter diesen Umständen werden die Meisten vorziehen, ihren antiquarischen Büchccbedarf vom Buchhändler, bei dem ihnen ein Jahresconto eröffnet ist, zu beziehen, als vom Antiquar, der größtenthcils nur gegen baar seine Einkäufe 8r Jahrgang. macht und deshalb auch nur einen sehr beschränkten Eredit zu geben im Stande ist. In dem Verwerfen dieser Prohibitivmaßregeln soll je doch keine Apologie des allerdings übcrhandnehmenden Un wesens der nur von gemeinem Trödelgeiste beseelten Bücher händler enthalten sein, vielmehr stimme ich bei, demselben ei nen kräftigen Damm entgegenzusehcn und differire daher mit dem Verfasser nur hinsichtlich der zum Ziele führenden Mittel. Ist nämlich gleichwohl, wie oben berührt wurde, im Handelsobjekt des Buchhändlers und Antiquars kaum eine Grenze zu ziehen, so ließe sich jedoch durch wissenschaftliche Begründung des Antiquargeschäftes der bisherige Büchec- trödcl am besten beschränken. Sollte die Wissenschaft, welche in unserer Zeit durch ihre mächtigen Fortschritte auf alle Zweige der Industrie influirt, dasjenige Geschäft, welches das Archiv der Wissenschaft bildet, unberücksichtigt lassen, nicht vielmehr bedacht sein, sich tüchtige Archivare heranzu bilden, welche mit umfassenden literarischen und bibliographi schen Kenntnissen ausgerüstet ihre Schätze am besten zu be wahren und zu ordnen verstehn? Würde nun das Etablircn einer Buch- oder Antiquariats-Handlung gleichmäßig von der genügenden Darlegung solcher Kenntnisse abhängig ge macht, so würde dieß nicht nur die stärkste Schranke gegen den um sich greifenden Trödclgeist der Antiquare werden und ihnen selbst eine würdigere Stelle einräumcn, sondern die überhandnehmende Eonkurrenz der Buchhändler selbst in hohem Grade beschränken und so würden die häufigen tristen Klagen über Gewerbseinträchtigung bald verstummen! B l Noch nicht da gewesen! Eine Handlung bestellte bei uns fest — wir versenden bekanntlich nichts ü Oonä. — 13/12 Ex. eines Werkes und 40