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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1900
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19000102
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190001027
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Mitglieder des Börsenvcreiils ein Exemplar lo für Nichtmitgliedcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. örsenblatt für den Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder des Börsen- vereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsenvcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .S 1. Leipzig, Dienstag den 2. Januar. 1900. Amtlich Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Kchkcilkn l>rs dckschkii W- M LliMiickiihsiiilcls. 8 n Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis» in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung hastet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegend einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 s- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Aus besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Ausnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schristgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. SI-b-mmdtzchMier Jahrgang. er Teil. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar. vor den Preis gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33i/z°/„ vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30°/„ Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit n. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25"/„ rabattiert werden, sind v.n. vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit n.n.u. zu bezeichnen. Artikeln, welche ohne Angabe eines Ladenpreises eingehen, wird rund der dritte Teil des Nettopreises zugeschlagen, und der auf diese Weise gewonnene Ladenpreis mit ff gekenn zeichnet. Bücher, auf denen die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ° bezeichnet. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus- gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: e.) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester. reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Litteratur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 s- Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: r>) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesandt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als der deutschen oder einer toten Sprache, 1
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