Erscheint außer Sonntage täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt Beiträge für das Birsenblali lind an die Redaktion, —Anzeigen aber an die Srpedition desselben zu senden. sür den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. «igeuthum de» «örseaverelaS der Deutschen Buchhändler. 104. Leipzig, Montag den 9. Mai. 187«. Amtlicher Theil. Berliner Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Die Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins haben sich zur Festsetzung und Aufrechthaltung nachstehender 5 Bedingungen ver einigt, unter denen sie fortan Credit gewähren: 1. Alles iin Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2. Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren festbe zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3. Wer in der Ostcrmesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4. Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, rcsp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erl aß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Bei der bevorstehenden Ostermesse machen wir die Herren Sor timenter darauf aufmerksam, daß folgende Firmen unserem Vereine angehören: Bergemann, E. Berggold, F. Bornträger, Gebr. Brigl, B. Cohn, Adolf. Dümmler's Verlagsh. Duncker, Franz. Gerold, C- H. G erschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, W. Grothe, W- G uttentag, I. H ayn's Erben, A. W. Siebenunddreißigster Jahrgang. H e i m a n n, L. Hempel, G. Hermes, W. Hchmann's Verlag, C. Hofmann LCo. Kortkampf, Fr. Lassar's Buchh. Lieb recht, C. S. Lobeck, F. Lüderitz'sche Verlagsbuchh. Mörser, W. Mülle r's Verl.,G.F crd.Otto Müller, G. W. F. Oehmigke's Verlagsh. Plahn'sche Buchh. Rauh, L. Reimer, D. Reimer, G. Re nger'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schindler, H. Schlawitz, G. Schlesier, I. Schultze, W. Seehagen, O. Stilke L van Muyden. Vereins-Buchhandlung. Verlags-Anst., Allg.Dtsch. Wiegandt L Grieben. Wi egandt LHcmpel. Winckelmann L Söhne. Zugleich bringen wir folgende Bestimmungen unseres Statuts in Erinnerung: Pünktlichkeit und Ordnung im buchhändlerischen Verkehr, deren Bedürfniß immer tiefer empfunden und allgemeiner befriedigt wird, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Be reiche der Geschäftsverbindungen seiner Mitglieder theils aufrecht zu erhalten, theils, wo sie noch vermißt werden, her beizuführen, ist der Zweck des Verleger-Vereins. 1. Als geeignete Mittel zur Erreichung dieses Zweckes haben sich bewährt und sollen auch ferner zur Anwendung kommen: a) Mahnung. b) Zeitweise Creditentziehung. o) Gänzliche Creditentziehung. ä) Entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf der Liste des Vereins. e) Einziehung durch Wechsel. l) Einziehung durch gerichtliche Klage. 2. In welcher Reihenfolge und Ausdehnung diese Mittel anzuwen den sind, bleibt dem Ermessen einer aus dem Verleger-Verein erwähl ten Commission von 3 Mitgliedern überlassen. 15. Wenn die Commission des Vereins gänzliche oder zeitweise Ent ziehung des Credits angeordnet hat, so ist jedes Mitglied verpflich tet, diese Maßregel auszuführen. Die Commission des Berliner Verleger-Vereins. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgethcilt von der I. C. Hinrichs'schcn Buchhandlung.) (" vor dem Titel — Titelauflage, j- — wird nur baar gegeben.) BahnmaierS Verlag in Basel. 4294. Sammlung v. Missionsliedern. 8. In Comm. Geh. * 28 N/k 221