für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u s g c g e b e n von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 38. Freitags, den 18. September 1835. Bekanntmachung des Börsen Vorstandes. «xHm Monat August sind in den Börsenverein ausgenommen worden: 1) d. Herren Franz en und Große in Stendal. 2) Hr. H. W. Heybruch, Firma: Hofbuchdruckerci in Dessau. 3) Herrn Ganganelli's Witwe und Comp., Firma: Magazin für Buchhandel, Musik und Kunst, in Hamburg. Berlin, den 31. August 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins E n s l i n. Gesetzgebung. Das königl. prcuß. Ober-Censur-Collegium hat für nach stehende, außerhalb der Staaten des deutschen Bundes in deutscher Sprache erscheinende Zeitschriften die Debitcrlaubniß crtheilt: 1) Monatsblatt von Beuggen, herausgeg. von der frei willigen Armenschullehreranstalt daselbst, gedruckt bei Nike-Müller sel. Winve in Basel. 2) Magazin für die neueste Geschichte der evangelischen Missions - und Bibelgesellschaften, gedruckt bei Felix Schneider in Basel. 3) Lebensbilder aus beiden Hemisphären, vom Vrf. des Legitimen-c. 1. 2. Thl. Zürich, Orell. Berlin, den 6. September 1835. Der Vorsteher des Börsenvereins Enslin. Buchhandel. Auffallende Mängel, die häufig bei Buchhändler-Circu laren obwalten, durch ein Beispiel erläutert. In einem Circulare einer Handlung, welche erst seit ungefähr einem Jahre in einer kleinen Provinzialstadt besteht, datirt v. 1. August 1835, zeigt dieselbe dem gestimmten buch händlerischen Publicum an, daß sie einem Individuum, welches seit geraumer Zeit in ihrem Geschäfte mit Umsicht gear beitet habe, die procura ertheilte und man von dessen Un terschrift Vormerkung nehmen solle. Nun kann, so sonderbar es auch in einem kleinen erst begründeten Geschäfte aussieht, wenn man Prokuristen crcirt, die eigentlich nur entweder durch Ueberhäufung von Geschäften, die der Principal nicht mehr übersehen kann, oder durch gericht liche Veranlassungen entstehen können, wohl dagegen Niemand etwas sagen, da es eine freiwillige Handlung ist, die jedem 2. Jahrgang.