Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Anzeigen: LS Pfg. die dretgespaltene Petitzeile oder deren Raum. Zurückweisung von Anzeigen Vorbehalten. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Biirscnvereins der Deutschen Buchhändler. 117. Leipzig, Freitag den 23. Mai. -— 1890. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Wir bringe» hiermit die in der nachstehenden Fassung von der Hanptvcrsammlnng am 4. Mai 1890 genehmigten Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend", zur Kenntnis der Vereinsgenossen. Sonderabdrucke können von der Geschäftsstelle des Börsenvereins bezogen werden. Leipzig, den 15. Mai 1890. Der Vorstand des öörsenvereins der Deutsche» Luchhändter zu Leipzig. Adolf Kröner. Bestimmungen das Börsenblatt und seine Bcmaltnng betreffend. Erster Abschnitt. Das Sin sendlalt. 8 l Zweck. Das Börsenblatt ist das amtliche Veröffentlichungs-Organ des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Buch händlerische Bekanntmachungen gelten als regelrecht erfolgt, wenn sie durch dasselbe bewirkt wurden. Das Börsenblatt veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen des Vorstandes und der sonstigen Organe des Börsenvereins und dient im weitesten Umfange den Geschäftsbedürfnissen der Vereins genossen. 8 2. Einrichtung. Das Blatt führt den Titel: „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig"; es besteht aus dem amtlichen Teil, dem nichtamtlichen Teil und dem Anzeigeblatt nebst Inhaltsverzeichnis. Der Jahrgang zerfällt in vier Vierteljahrsbände mit je einem Titel und planmäßigem Inhaltsverzeichnis. Amtlicher Teil. 1. Bekanntmachungen des Vorstandes und der sonstigen Organe des Börsenvereins. 2. Bekanntmachungen des Unterstützungsbereins der Deutschen Buchhändler und Buchhandlnngsgehülfen, sowie des Allge meinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbands; Wiedcr- Siebenundfünfzigster Jahrgang. vr. Adolph Geibel. Franz Wagner. Holungen derselben Anzeige bedürfen der Genehmigung des Ausschusses. 3. Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten (nach dem Alphabet der Verleger geordnet): a) des deutschen Buch- und Landkartenhandels (täglich); b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich); o) des deutschen Musikalienhandels (in der Regel zweiwöchent lich). 4. Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten, welche in der betreffenden Nummer zum erstenmalc angekündigt sind. 5. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 6. Eintragungen zum Schutze wider Nachdruck: a) Bekanntmachungen des Rates der Stadt Leipzig über Eintragungen in der Bücherrolle, gemäß den Gesetzen vom 11. Juni 1870 und 9. Januar 1876; b) Einzeichnungen in das Archiv des Vereins der deutschen Musikalienhändler. 7. Verbote von Büchern rc. 8. Monatlich ein Verzeichnis der Neuigkeiten und Fortsetzungen des deutschen Buchhandels (in alphabetischer Folge). 9. Halbmonatlich eine auf farbigem Papier gedruckte Liste der seit dein letzten Erscheinen dieser Beilage durch Anzeige im Börsenblatt zurückverlangten Neuigkeiten unter Angabe von Verleger, Format, Laden- und Nettopreis, soweit diese An gaben in der betreffenden Anzeige des Verlegers enthalten sind 8. Nichtamtlicher Teil. 1. Berichte über Versammlungen und Beschlüsse buchhänd- lerlscher Vereine, soweit sie für weitere Kreise von Be deutung sind. 2. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 3. Verzeichnis von im Ausland erschienenen Uebersetzungen deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und thnnlichster Angabe des Verlegers der deutschen llrsprnngswerke. 4. Verzeichnis der neu erschienenen oder neu aufgelegten Verlags und Antignnriatskataloge sowie deren Nachträge, ferner von 374