Ü'ri'cheltii Börsenblatt Beiträge jür das Börsenblatt sind an die für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsendereini der Deutschen Buchhändler. Nichtamtlicher Theil. Artenstückc »nd Bemerkungen in der Beschwcrdesache wegen Schleudere! gegen Herrn Alsred Lorentz in Leipzig. Vom Ausschuß des Württemb. Buchhändlervereins, I, Circular des Vereins an die Herren Unterzeichner der unter dem Vorgang der Firma B. G. Teubner in Leipzig erfolg ten Verleger-Erklärung vom November 1879. (Auch an die Herren Commissioniire in Leipzig und die Herren Verleger in Berlin versandt.) Stuttgart, 24 Juli 1880. Geehrter Herr College! Einer unserem Verein angehörenden Sortimcntshandlung wurde kürzlich von einem ihrer Kunden ein (jetzt in unseren Händen befindliches) Circular der Firma Alsred Lorentz in Leipzig über mittelt, in welchem solgende Anerbietungen abgedruckt sind: „Infolge einer Vereinbarung sämmtlicher deutscher Verleger können vom 1. Januar 1880 ab neue Bücher nicht anders als zum Ladenpreise angekündigt werden, so daß ich mein bisheriges Princip, die wichtigsten neuen Erscheinungen sofort zu billigen Neupreisen in meine Kataloge auszunehmen, nicht mehr ausrecht erhalten kann Die in meine Kataloge fortan ohne Netto preise ausgenommenen Bücher sind neu, und der von mir bisher gewährte hohe Rabatt wird bei Bestellungen solcher Werke natürlich in Abzug gebracht. Außer streng reellerBedienung und einem beträchtlichen Rabatt aus alle neuen Bücher garantire ich Ihnen rasche und sorgsältige Ausführung Ihrer Ordres ic. . . ." Es erscheint uns zweifellos, daß dieses dem neuesten Loreutz'- schen Katalog beigegebene Circular mit der von Ihnen im Anschluß an die Firma B. G. Teubner Unterzeichneten Erklärung in ganz entschiedenem Widerspruche steht, da der Sinn des Lorentz'schen Circulars nicht nur genau so zu verstehen ist, sondern auch so ver standen werden will, daß die Firma Alsred Lorentz dem Publicum auch fernerhin „den bisher gewährten hohen Rabatt" gewähren wird, wenn gleich im neuen Katalog die „neuenBücher ohneNetto - preise" figuriren. Da Sie bei Unterzeichnung jener Erklärung deutscher Verleger gewiß den gemeinnützigen Zweck im Auge hatten und daher eine formelle Umgehung dieses Zweckes nur mißbilligen werden, so er suchen wir Sie ergebenst, Siebemmdvierzigster Jahrgang. die nachstehende Erklärung gefälligst mit Ihrer Unterschrift ver sehen und per Post an den Vorstand unseres Vereins, Herrn Egon Werlitz in Stuttgart, Firma Metzler'sche Verlags buchhandlung, zurllcksenden zu wollen. Wir werden dann die Unterschriften der verehrt. Verlags- Handlungen unter die an Herrn Alsred Lorentz zu richtende Zuschrift setzen »nd einen Abdruck des Schriftstücks im Börsenblatt veranlassen. Wir hegen die Zuversicht, daß diese Maßregel nicht ohne gewichtigen Einfluß sein »nd nicht verfehlen wird, der Intention derjenigen Verlagsfirmen, welche jene Erklärung unterzeichnet haben, energischen Nachdruck zu geben. Hochachtungsvoll Der Württembergische Buchhändler-Verein. Erklärung der Unterzeichneten Herren Verleger an Herrn Alfred Lorentz in Leipzig. Herrn Alfred Lorentz in Leipzig. Die Unterzeichneten Verlagshandlungen, welche sich im Anschluß an die Firma B. G Teubner in Leipzig dahin erklärt haben: „daß sie vom 1. Januar 1880 an die Ankündigung ihrer Verlags artikel in Katalogen, Circularen und öffentlichen Anzeigen unter dem Ladenpreis mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln verhindern werden und zwar zunächst dadurch, daß jeder der Unterzeichneten die Geschäftsverbindung — sowohl in Rechnung als gegen baar — mit allen Handlungen unnachsichtlich aus heben wird, welche seinen Verlag trotz dieser Erklärung nach dem angegebenen Zeitpunkt zu anderen als den von ihm selbst festgesetzten Preisen in irgend einer Weise öffentlich anzeigen und ausbieten," müssen zu ihren, Bedauern in dem von Ihnen an Private versand ten Circular, in welchem Sie mitthcilen, „daß Sie bei den in Ihrem Kataloge fortan ohne Nettopreise ansgenommenen neuen Büchern den bisher gewährten hohen Rabatt natürlich in Abzug bringen werden", eine ihrem Zweck vollkommen Zuwiderhandelnde Maßnahme erblicken und bedauern daher, für die Folge die Geschäftsverbindung — sowohl i» Rechnung als gegen baar — mit Ihnen aufheben zu müssen. An Unterschriften sind bis 18. August eingegangen:*) *) Dieses Verzeichnis! der Unterschriften Raumes wegen in Nr. ISS d. Bl. salgt des beschränkten Die Redaction. 470