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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1892
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1892-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1892
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920311
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189203115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920311
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
- Monat1892-03
- Tag1892-03-11
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Erscheint tätlich mit Lutuahm« der Denn- und Feiertage. — JahreSprei«: für Mitglieder ei» Exemplar IS für NichtmUglieder S0 Börsenblatt für den Nu»eigen: für Mitglieder IS Ofg., fil, Nichtmitglieder 20 PIg,. iür Nichtbuch- hiindler W Bfg. die dreigespalteue Petit, »eile oder deren Siam». Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum de» BSrsenderein» der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. H9. Leipzig,' Freitag den 11. März. — 1892. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, betreffend die Iahres-Kusstellung im Wuchhändleryause. Kantate 1892. Die Ausstellung der Neuigkeiten aus dem Jahre Kantate 1891 bis dahin 1892 wird Sonntag den 8. Mai er öffnet und endigt Sonntag den 30. Oktober. Die Grundsätze für die Jahres-Ausstellnng bleiben dieselben, die sich bereits seit mehreren Jahren als die, unter den obwaltenden Verhältnissen zweckmäßigsten und allein durchführbaren bewährt haben, soll das ins Auge gefaßte Ziel innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten annähernd erreicht werden. Wir bitten daher den gesamten Buchhandel um gefällige Beachtung der unten angeführten näheren Bestimmungen. I. Nach gewissenhafter Prüfung der bibliographischen Unterlagen: Rundschreiben, Börsenblatt, Hinrichs' Verzeichnisse rc. durch die Leitung der Ausstellung, werden die für den Zweck geeignet erscheinenden Gegenstände vorgemerkt und von den Verlegern erbeten, soweit sie sich nicht bereits im Buchgewerbe-Museum befinden, in welchem Falle die vorhandenen Exem plare auch für die Ausstellung dienen. Trotz des Vorerwähnten werden selbstverständlich die eigenen Vorschläge der Verleger, ganz besonders auch der ausländischen Mitglieder des Börsenvereins, außerordentlich willkommen sein. II- Für sorgsamste Unterbringung und Ueberwachung der ausgestellten Sachen wird gesorgt; eine Garantie gegen Beschädigung, Unfälle oder Diebstahl kann jedoch nicht geleistet werden. Nach Schluß der Ausstellung werden sämtliche Gegenstände, sofern sie nicht ans einem geschäftlichen Grund, (z. B. bei nicht vollendeten Werken, die in der nächsten Aus stellung wieder ausgestellt werden) unter Zustimmung der Verleger zur Disposition gestellt oder nicht dem Deutschen Buch gewerbe-Museum als Stiftung zugewiesen werden, dem betreffenden Kommissionär wohlverpackt übergeben. Hl. Bücher sind im eigensten Interesse des Verlegers wenn irgend möglich gebunden zu liefern, selbst wenn der Verleger sie nur broschiert in den Handel bringt; als wenigstes empfiehlt es sich im letzteren Falle, die Bücher unbeschnitten kartonieren zu taffen und auf den Karton den Umschlagstitel aufzukleben. Bücher, die sowohl in »Verlegerbänden« als auch broschiert in den Handel kommen, können mit Erfolg nur gebunden ausgestellt werden. Unvollendete Lieferungswerke oder Proben noch nicht versandter Werke, müssen in eine (Leinwand-) Decke mit Schließen oder Bändern, oder in Kästchen eingelegt sein. Werke in kostbaren Einbänden oder solche, die einer näheren Durchsicht nicht ausgesetzt werden dürfen, werden in den vorhandenen Glaskästen untergebracht. Will der Verleger selbst die Kästen liefern, so muß erst eine Vereinbarung mit der Leitung der Ausstellung stattfinden, da die einheitlich durchgeführte Einrichtung nicht immer jede Abweichung möglich macht. Eine kleine Schrift »Praktische Winke in Betreff der Bekleidung der Bücher auf Ausstellungen« ist kostenfrei von dem Sekretariat des Central-Vereins zu beziehen. IV Kunstblätter werden in den der Ausstellung gehörenden Rahmen oder Glaskästen untergebracht. In Betreff der Verwendung eigener Rahmen der Aussteller verweisen wir auf das unter III Gesagte. Sammlungen kleinerer Blätter werden in festen Mappen oder Sammelkästen erbeten, mit aufgedrucktem oder geschriebenem Titel, event. Inhalts-Angabe. V. Größere Landkarten zum Aufhängen müssen auf Leinwand aufgezogen, zum Zusammenlegen eingerichtet, jedoch ohne Rollstäbe und mit Ringul oder Oesen behufs des Aufhängens versehen, Atlanten in festen Bänden oder Mappen verwahrt sein; wo nicht, ist es kaum möglich, Schaden abzuhalten. Die unter III. IV. V. ausgesprochenen Bestimmungen und Wünsche, die aus Grund der Einrichtungen und im Interesse des Einzelnen sowohl als des Ganzen geboten sind, empfehlen wir dringlichst Jedem, dem das Ge lingen der Jahres-Ausstellnng am Herzen liegt, zur gefälligen Beachtung. VI. Die Herren Kommissions-Verleger werden besonders gebeten die Ausstellung durch Zusendung von) wertvollen Kommissions-Artikeln, namentlich Publikationen der Slaatsregierungen, der städtischen Behörden und Gesellschaften für Wissenschaft und Kunst zu fördern, sowohl im eigenen Interesse als auch in dem der Besitzer. Gerade für solche Erscheinungen, für deren Verbreitung weniger gethan werden kann, als für den eigenen Verlag, sind die Jahres- und Spezial-Ans- Neunundsünszigster Jahrgang. 202
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