" für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. He ran«gegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 105. Freitags, den 4. Lecember 1840. Uebcr Fabrikation und Absatz von Romanen. (Aus der Preßzcitung.) (Schluß.) Es ist vielfach besprochen worden, ob die Verleger Bü cher, welche von Seiten der Polizei verboten worden, wenn auch bereits gelesen und ausgeschnitten, wieder zurücknehmen müssen ? Ist das Verbot ein allgemeines und tritt es kurze Zeit nach dem Kauf des siusest. Buches in Kraft, kann der Sortimentshändlcr dem Bibliothekar die Zurückgabe wohl nicht verweigern; das liegt in der Billigkeit. Es ist uns auch selten begegnet, daß der Verleger in solchen Fallen Anstand genommen hatte, die Rückgabe zu gestatten. Wie aber, wenn das Gesetz nur die Circulation in den Bibliotheken untersagt, den Verkauf an Privaten aber dem Buchhändler gestattet? Ein Umstand, der häufig cintcitt, z. B. bei Soulier's Memoiren, einigen Romanen des Georg Sandu. s. w. Unsrer Ansicht nach ist hier ein güt licher Vergleich wohl das Beste. Beide Thcile haben Ur sache zur Klage; dem Bibliothekar ist der Nießbrauch des Werkes (der das Motiv seines Ankaufs war) gestört, dem Verleger kann man die Verweigerung der Rücknahme auch nicht zur Last legen. Man schreite daher zum Vergleich! — Die Spekulation der Sortimenter auf Kosten der armen Verleger übersteigt wirklich oft die Grenzen der Billigkeit. In kleineren, namentlich Garnisons-Städten, findet man häufig folgende Einrichtung: Das Officier-Eorps erhält vom Buchhändler des Orts die neuen schönwifsenschafllichcn Werke zum Lesen, mit der Bedingung: dieselben von der oberen Seite nicht aufschneidcnzu dürfen. Die Bücher circulircn nun, kommen aber natürlich nicht im be sten Zustande zurück, was aber den Sortimenter nicht ver hindert, sie zu Ostern dem Verleger zu remittiren. Er Kat somit Jahr aus, Jahr ein den Nutzen einer kostenfreien Bibliothek. Preisherabsetzungen lasten sich wohl nirgend mehr 7r Jahrgang. entschuldigen als bei Romanen. Niemandem geschieht da durch ein Abbruch. Wer dieselben zum Ladenpreise gekauft hat, hat den Nießbrauch davon gehabt und so gleicht sich die Differenz aus. Ferner giebt es so viel Leihbibliotheken in kleineren Provinzial-Städten, deren Verhältnisse es nicht gestatten, thcure Romane anzuschaffen. Dem betreffenden Publicum werden daher nur schlechte Sachen geboten und cs muß sie hinnehmcn, denn es bleibt ihm nichts Anderes übrig. Durch Preisherabsetzung aber sehen sich jene in den Stand gesetzt, dieselben zu acquirircn und dem Verleger öffnet sich dadurch eine neue Quelle des Absatzes. Die summa rischen Preisherabsetzungen mit Bedingung des Ankaufs der ganzen Sammlung oder für eine bestimmte Summe ent sprechen nicht dem Zwecke. Eine freie Auswahl der einzel nen Romane muß Statt finden können, soll ein günstiges Resultat erreicht werden. Außer denen, die die Romane noch gar nicht haben, sind Viele, welchen z. B. einzelne Bände fehlen oder die zu einem civilcn Preise gern noch ein zweites Exemplar haben wollen, warum nun diesen nicht auch die Vergünstigung zukommcn lassen? Wir haben we nigstens die Erfahrung gemacht, daß dadurch ein weit be deutenderer Absatz erzielt wird als durch das summarische Verfahren. — Von Jahr zu Jahr verringern und verschlech tern sich die Taschenbücher und die Zcitperiode, wo Elau- ren's Vergißmeinnicht en vogue war, wird gewiß nicht wiederkchren- Wo steckt der Werth in den jetzt erscheinen den Taschenbüchern? Die Stahlstiche sind mit seltenen Aus nahmen, wenn auch in technischer Beziehung brillant aus- gcführt, in Eomposition und Zeichnung durchaus werth los. Der Text mittelmäßig, da die gewandtesten und tüch tigsten Kopse, wie z. B- Spindlcr, Wachsmann, Scävola und andere, nur ihre am flüchtigsten und leichtesten gearbei teten Produktionen darin mittheilen. Welchen Werth er hielten nicht früher die Taschenbücher durch die Arbeiten eines Ehodowiecki, Jury u. Anderer. Einer geistreichen Dame 201