für den Deutschen Buchhandel uns für die mit ihm verwandten Geschättszwerge. H e r a u S g e g e b e n von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 82. Freitags, den 16. September 1842. Es kommt häufig vor, daß von Autoren und Buch händlern 1) an den mitunterzcichneten Vorsitzenden im literari schen Sachverständigen Vereine das Ansuchen gestellt wird, den erwähnten Verein zur Vorprüfung lite rarischer Streitigkeiten, che solche im Wege des Pro zesses anhängig gemacht werden, um Abgabe eines Gutachtens in solchen, zusammenzuberufen; 2) oder, daß einzelne Mitglieder des Vereins aufge fordert werden, sich über literarische Streitfälle mit ihrer persönlichen Ansicht gegen die dabei Betheilig ten auszusprechen. Das Eine ist so unzulässig als das Andere. Der Verein als Collegium darf, seiner Verfassung nach, Gutachten nur im Aufträge der ihm Vorgesetzten Behörde, des Königlichen Ministeriums der geistlichen und öffent lichen Unterrichts-Angelegenheiten, in solchen literarischen Streitsachen erstatten, welche bei Preußischen Gerichten schweben, und die einzelnen Mitglieder desselben würden sich einer Verletzung ihrer Pflicht schuldig machen, wenn sie in Fällen, die möglicherweise zu ihrer amtlichen Ent scheidung gelangen können, privatim einer der Parthcicn Rath ertheilcn wollten. Daher haben Anträge, wie die erwähnten, jederzeit aus den angeführten Gründen müssen zurückgewiesen werden; um aber Correspondcnzen und Besuchen zur Formirung von ähnlichen Anträgen in Zukunft vorzubcugen, wählt Unterzeichneter Verein den Weg der Oeffentlichkeit zu der ergebenen Bitte, ihn im Ganzen und in seinen einzelnen Mitgliedern mit Ansprüchen zu verschonen, denen er zu genügen außer Stande ist. Berlin den 6. September 1842. Der liter. Sachverständigen Verein für die Preuß. Staaten. Hitzig. Duncker. Enslin. Kroriep. Heysc. Parthey. Sr Jahrgang. Der deutsche Sortiments-Buchhändler"). Wenn man die letzten Jahrgänge der verschiedenen Buch- händlcrblättcr liest, und die Maste von Klagen und Be schuldigungen, welche ein Theil der Sortimentsbuchhändlcr den Verlegern macht, ernstlich in Betracht zieht, so er- giebt sich das tragische Resultat, daß der deutsche Verlags buchhändler in der abhängigsten Lage ist. Er scheint durch aus nicht Herr seines Eigenthums zu sein, und erlaubt er sich von der gewöhnlichen Bahn, d. h. vom alten uzus abzugehen, so sind Drohungen und Verwünschungen in Hülle und Fülle da. Mit einem Wort, es herrscht in der Thal die Meinung, ja, die Ueberzeugung, daß der deutsche Verleger mit seinen Büchern der Sortiments buchhändler wegen auf der Welt sei. Es ist hohe Zeit, auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die einen großen Theil der Sortimentsbuchhändler bedrohen, und die Her ren aus ihrem Schlummer zu wecken und ihnen zuzuru fen: weder die Antiquare noch die Juden, weder das Ra- battgebcn noch die vermehrten Etablissements, sind der *) Wir haben bisher pflichtgemäß jeder auf geschäftlichem Boden ruhenden Ansicht die Spalten dieser Blätter geöffnet. Scheint dennoch seit einiger Zeit zunächst nur der Sor- timcntshandel in denselben das Wort zu führen, so ist das le diglich die Schuld der Herren Verleger selbst, mit deren Still schweigen jedoch weder uns noch der Sache gedient sein kann. Um so erfreulicher ist cs uns daher, in Nachstehendem die Stimme eines geachteten, mit dem Sortimentshandel cs wohl meinenden Verlegers zu vernehmen, welcher beabsichtigt, eine Reihenfolge ähnlicher Artikel zu liefern, die wir im Voraus willkommen heißen. Nicht als huldigten wir unbedingt den Ansichten des Hrn. Vers., worüber wir uns wenigstens hier jedes Ausspruchs enthalten, sondern nur weil wir glauben, daß das Richtige und Wahre sich erst im Kampfe der verschiedensten Meinungen Her ausstellen kann. Freuen würde cs uns, an einem solchen Kampfe viele und tüchtige Männer Theil nehmen zu sehen; die Folgen könnten nur ersprießlich sein. — d. R. 157