sllr Mitglieder ein Exemplar 10 X, s1i»Ntchtmttglied«r 20 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenverein» der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 97. Leipzig, Donnerstag den 28. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. In Betreff der Anmeldungen zur Eintragung in die beim Rate der Stadt Leipzig geführte Eintragsrolle teilen wir den Vereinsmitgliedern unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachungen vom 26. Oktober 1891 und vom 2. Januar 1892 hierdurch Folgendes mit: In der gemäß K 41 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken u. s. w., vom 11. Juni 1870, er lassenen Instruktion über die Führung der Eintragsrolle vom 7. Dezember 1870 (abgedruckt im Central-Blatt von 1876 S 120) war in Z 3 die Bestimmung enthalten: daß bei Anträgen die Echtheit der Unterschrift des Antragstellers gerichtlich oder notariell beglaubigt sein müsse. Diese Bestimmung hat sich bei der Durchführung des für die Vereinsmitglieder zum Schutze des Urheber- und Verlagsrechts mit Herrn Rechtsanwalt l>r. Paul Schmidt in Leipzig getroffenen Uebereinkommens als besonders lästig und hinderlich erwiesen. Abgesehen von der Unbequemlichkeit, dem Zeitverlust und den Kosten, die mit der Beschaffung der vorgeschriebenen Beglaubigung der Unterschriften verbunden waren, war es wiederholt vorgekommen, daß eine beigebrachte Beglaubigung deshalb beanstandet wurde, weil sie nicht von einem »Gericht- oder einem »Notar«, sondern von einer Ver waltungsbehörde (Bürgermeisteramt) vorgenommen worden war, was in manchen Fällen eine nicht unwesentliche Verzögerung der Sache zur Folge hatte. Wir haben deshalb auf Anregung des Herren vr. Paul Schmidt bei dem Herrn Reichskanzler die Beseitigung der erwähnten Bestimmung beantragt und darauf von dem Herrn Staatssekretär im Reichs-Justizamte die erfreuliche Mit teilung erhalten, daß unserem Anträge entsprochen worden ist. Die betreffenden Schriftstücke bringen wir nachstehend zur Veröffentlichung. Durch diese Abänderung der Instruktion über die Führung der Eintragsrolle sind die Anmeldungen zur Eintragung in dieselbe wesentlich vereinfacht und verbilligt worden. Da die Besorgung derselben gemäß dem mit Herrn Rechtsanwalt vr. Paul Schmidt getroffenen Uebereinkommen für sämtliche Vereinsmitglieder unentgeltlich geschieht, bestehen die von den Letzteren zu tragenden baren Auslagen jetzt nur noch in der an den Rat der Stadt Leipzig zu entrichtenden Gebühr von 1 ^ 50 H für jede einzelne Eintragung. Wie außerordentlich wichtig die Erfüllung dieser Formalität sowohl für die Erlangung des Uebersetzungs. schutzes inDeutschland hinsichtlich der in Deutschland erschienenen Originalwerke, namentlich mit Rücksicht auf den Verkehr mit denjenigen Ländern, welche der Berner Uebereinkunft nicht beigelreten sind, wie: Oesterreich-Ungarn, Rußland, Amerika, Holland, Dänemarck, Schweden, Norwegen, als auch für die Verlängerung der Schutzdauer hinsichtlich der anonym und pseudonym erschienenen Werke ist, und welche Rechte dadurch in einzelnen Fällen gewahrt werden, haben wir in unserer Bekanntmachung vom 2. Januar d. I. (abgedruckt in Nr. 5 des Börsenblatts) eingehend auseinandergesetzt. Wir können deshalb den Bereinsmit- gliedern auch bei dieser Gelegenheit nur angelegentlichst empfehlen, die bei ihnen erschienenen und hier in Betracht kommenden Werke durch Vermittelung des Herrn vr. Paul Schmidt in Leipzig zur Eintragung in die Eintragsrolle anzumelden. Leipzig, den 26. April 1892. Der Vorstand -er Sörsrnvereins der Deutschen Suchhändler zu Leipzig. Adolf Kröner. vr. Adolph Geibel. Franz Wagner, vr. Eduard Brockhaus. Paul Siebeck. Heinrich Wichern. Reunundsünfztgfter Jahrgang. »4b