Ersryeinl außer SoniilaoS täglich. — Bis früh u Uhr eu, gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr. zur AiUnalime Börsenblatt für den Beitrüge lür das Börsenblatt sind an Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnlicreinS der Deutsche» Buchhändler. Leipzig, Donnerstag üen 24 Mai. 1888. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Auf eine gemeinschaftliche Eingabe von drei sächsischen buchhändlerischen Vereinen, deren Wortlaut untenstehend initgeteilt ist*) und welche in dem Gesuche gipfelte: Die Königl. Sächsischen Behörden möchten vom 1 Mai ab, dem Tage des Inkrafttretens der neuen Börsenvereins-Satzungen, bei Bücherbezügen einen Rabatt nicht mehr beanspruchen, sonder» sich mit einem Diskant von 5 Prozent begnügen, erfolgte z. H. des Vorsitzenden des Vereins Dresdener Buchhändler, Geh. Kommerzienrat von Baensch, die folgende Verfügung: „Das Gesamtministerium hat dem Anträge, welcher von dem Vereine der Dresdener Buchhändler, dem Buchhändlerverbande für das Königreich Sachsen und die Herzogtümer Attenburg und Anhalt, sowie von dem Verein der Leipziger Sortimentsbuchhändler in der Eingabe vom 15./2I. März d. Js. gestellt worden ist, zu entspreche» beschlossen. Dem Verein Dresdener Buchhändler wird dies eröffnet mit dem Ersuchen, den Mitnnterzeichnern des Antrags Mitteilung zu machen. Dresden, den 7. Mai 1888. Gksamtministerium. gez. v. Fabrice." Wir bringen diese hocherfreuliche Entscheidung der Königl. lLächsischen Regierung hierdurch zur Kenntnis des Gesamt buchhandels und können nicht unterlassen darauf hinzuweisen, daß dieses Ergebnis zweifellos dem einmütigen Vorgehen des sächsischen Sortimentsbuchhandels zu danken ist und daß in anderen Vereinsgebieten bezw. Staaten ein ähnliches Verfahren gennß ein ähnliches Ergebnis zur Folge haben wird. Berlin, Stuttgart, Darmstadt, Leipzig, 16. Mai 1888. Der Vorstand des üörsenvereins der Deutschen Duchliiindler zu Leipzig. Paul Parey. Egon Werlitz Ernst Seemann. Arnold Bergstraeßer Dr. von Hase. *) Wie den, königlichen Gesamiministerium Lurch die an hoch dasselbe unterm 13 Februar dieses Jahres gerichtete Eingabe des Vorstandes des Börsenvereins der Denlschen Buchhändler näher bekannt gegeben ist, haben die dort erörterten Mißstände innerhalb des deutschen Buch handels einen solche» Ilmsang erreicht, daß nicht nur das Bestehen vieler kleineren Geschäfte, sondern auch die Organisation des deulschen Buchhandels auf das ernstlichste bedroht ist, wenn in ihnen nicht Wandel geschaffen wird In Anbetracht dieser Gesahr hat die am 25. September 1887 in Frankfurt am Main tagende außerordentliche Generalversammlung des Börsenvereiiis der Deutschen Buchhändler mit der Annahme ihrer neuen Satzungen den für alle seine Mitglieder verbindlichen Beschluß gefaßt, zu der ursprünglichen, den Fortbestand der segensreichen Organisation des deutschen Buchhandels allein verbürgenden Regel zurückzukehren: sämtliche Bücher und Zeitschriften nur zu den von den betreffenden Verlegern festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen, bei Barzahlung und größeren Bezügen — mit Ausschluß der öfter als monatlich er scheinenden Zeitschriften — ein Skonto von fünf Prozent zu gewähren und zwar vom 1. Mai dieses Jahres ab beginnend, als dem Tage des Inkrafttretens der neuen Börsenvereins-Satzungen. Wir ersuchen das königliche Gesamtministerium hiervon hoch geneigtest Kennltiis nehmen und die ihm Unterstellten entsprechend anweisen zu wollen. Je mehr die gchorsamst Unterzeichneten, als Vertreter der von ihnen geleitete» Vereine, mit Sicherheit glaube» anssprechen zu können, daß alle Mitglieder derselbe» die höchste Ehre ihres Berufs darin erblicken, in demselben a» ihrem Teile an der hohen Aufgabe mitarbeiien zu dürfen, Treue gegen Gott und unsere Obrigkeit, sowie wahre Bildung unter nnserem Volke zu verbreiten und dadurch de» drohenden Mächten des Umsturzes entgegen zu wirken, um so zuver sichtlicher hegen wir die Erwartung, daß das königlicle Gcsamt- miiiistcritlm i» vorstehender Angelegenheit uns seine Unterstützung huldvoll angedeihen lassen werde und zeichnen, als Dem königlichen Gesanilministerium ehrerbietige Dresden und Leipzig, den 15. März 1888. Der Der Verein der Dresdner Buchhändler-Verband Buchhändler. sär das Königreich Sachse» und die Herzogtümer Altcnburg und Anhalt, von Baensch. Hugo Colditz. Der Verein dcr Leipziger SortimentSbuchhändlcr. Justus Naumann. Fünfundfünszigster Jahrgang. 353