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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.01.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-01-16
- Erscheinungsdatum
- 16.01.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint (in Verbindung mit oen »Nach richten a»»S dem Buchhandel«) täglich mit Ausnahme der Soun-- und Feiertage. — Jahrespreis: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 ./r. Börsenblatt Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichrmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Sprechsaal. Ohne Aktiva und Passiva.« Eine unberechtigte Eigentümlichkeit in der buchhändle- rischcn Ausdrucksweise. -Ohne Aktiva und Passiva» gehen, wie häufig im Börsen blatt rc. zu lesen, Buchhandlungen in anderen Besitz über. Gegen den Ausdruck -ohne Passiva» ist um so weniger einzuwenden, als ein Verkauf -mit Passiven» Dritte nur mittelbar berühren kann, in sofern der Verkäufer zunächst in jedem Fall den Gläubigern der Firma haftbar bleibt. Aber -ohne Aktiva-, das ist — es sei das Wort gestattet — ein Unsinn! -Aktiva- sind nicht allein die Außenstände, sondern auch das Inventar, das feste Lager, selbst die Firma --- kurz, jeder Wert. Da es nun Kaufsgegenstände ohne Wert nicht geben kann, so kann man wohl -mit sämtlichen Aktiven» und »ohne Außenstände« verkaufen, niemals aber -ohne Aktiva- und noch weniger -ohne Aktiva und Passiva». Das ist eine leere Redensart, die zivar leider in den Buchhandel eingedrungen ist, von jedem anderen gebildeten Kaufmann aber nicht ohne Grund — belächelt wird. M... y. Prvspektbeilageu in Zeitschriften. <Vgl. Nr. 4 d. Bl.) II. Auf den Artikel des Herrn k. im Börsenblatt Nr. 4 erwidere ich, daß wohl nur wenige Sortimenter die Büch er-Prospekte aus den Zeitschriften entfernen werden. Im Gegenteil, man verlangt doch solche, um sie beizulegen. Dagegen lasse ich alle Prospekte über Konfektions - Artikel, Cigarren u. dergl. herausnehmen! denn für diese Sachen die Spesen zu tragen und Reklame zu machen — dazu ist der Sortimenter entschieden nicht da. Wenn er dafür besonders entschädigt würde, so ließe ich mir's noch gefallen. — In Lesezirkel-Zeitschriften sind auch die Bücher-Prospekte meines Erachtens ein unnützer Ballast; doch läßt sich darüber streiten. Schaden thun sie ja keinesfalls. Lassen wir sie also auch drin. Aber hinaus mit allen nicht buchhändlerischen Prospekten. Ein Sortimenter. Journal-Les ezirkel. Anfrage. Kann mir einer der geehrten Herren Kollegen darüber Aus kunft erteilen, wie man cs am praktischsten bei einem großen Journallcsezirkel einrichtet, den Kunden zugleich beim Abholen der gelesenen Jounalc die neuen zu überreichen, um dadurch bei großen Entfernungen die doppelten Wege zu sparen, indes ohne daß die doppelte Anzahl der bisherigen Exemplare der Journale nötig wird. Berlin 81V. 46. Otto Heyne Nachflg. Kulanz! (Dgl. Nr. 5 d. B.-Bl.) Unter obiger Ueberschrift beschwert sich die Firma Ad. Stumpf in Bochum über ein geschäftliches Gebaren der Firma Baumert L Ronge in Großenhain. Ich teile mit, daß ich kürzlich von Herren Baumert L Ronge I Busse, Gedichte, broschiert, verlangte; da ich jedoch ein ge bundenes Exemplar erhielt, so bestellte ich sofort wiederholt ein broschiertes mit der Notiz, daß ich das gebundene gegen bar re mittieren würde. Das broschierte Exemplar kam, die Rücknahme des remittierten gebundenen Exemplars wurde jedoch verweigert. Ein derartiger Vertrieb eines Buches entspricht korrekten Geschäfts grundsätzen jedenfalls nicht. Berlin, den 9. Januar 1896. August Schultze's Buchhandlung und Antiquariat. Remittendenfaktur-Forumlare. Den Herren Verlegern sei es ans Herz gelegt, die Versendung der Remittenden-Fakturen bis Ende Januar beendet zu haben. Ein Remittieren ohne Fakturen ist nicht nur zeitraubend, sondern dürste auch um der unvermeidlichen Reklamationen willen nicht im Interesse des Verlegers liegen. Der Sortimenter wird bestraft, wenn er nicht rechtzeitig die Bücher zurückschrckt und abrechnet, trotzdem er durch das Oster- ünd Schulbüchergeschäft genug in Anspruch genommen ist. Wollen die Verleger dem gern pünktlich arbeitenden Teil der Sortimenter nicht entgegenkommend Vielleicht wäre es der Erwägung wert, ob nicht ein nach dem Osterfest zu bestimmender Zeitpunkt — etwa 10 oder höchstens 8 Wochen vorher — durch die Verkchrsordnung festgesetzt werden könnte, bis zu welchem die Remittendenfakturen cinzutrcfsen hätten. 0. ll. Bemerkung der Redaktion. — Zu Obigem darf vielleicht daran erinnert werden, daß die Verkehrsordnung eineVcrpflichtung der Verleger zur Uebersendung eines Remittendenfaktur-Vordrucks nicht kennt und zunächst doch wohl über das Bestehen einer solchen Verpflichtung überhaupt erst Klarheit geschafft werden müßte, bevor der Verkchrsordnung irgendwelche bezügliche Bestimmung eingefügt werden kann. Bis jetzt besteht nur eine, allerdings alte, aber immerhin freiwillig ausgeübte Gewohnheit der großen Mehrzahl der Verleger, keineswegs aller. Beförderimgsziel der Remittenden. Anfrage. Kann ein Verleger vom Sortimenter (jeder hat natürlich einen Kommissionär in Leipzig) verlangen, ihm Remittenden franko an den Verlagsort, z. B. Berlin, zu liefern, oder braucht der Sortimenter nur die Fracht bis Leipzig zu tragen, indem er die Remittenden an seinen dortigen Kommissionär schickt? Antwort der Redaktion. — Wenn vorher keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, so hat der Sortimenter nur die Ver pflichtung, seine Remittenden franko nach Leipzig zu senden. (Ver kehrsordnung Z 18, 8 20, I, 8 26, § M, 1.) Dreiundstchzlgsler Jahrgang. 45
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