Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahrespreiS: für Mitglieder ein Exemplar IO für Nichtmilglieder M Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder IO Psg., sg, Nichtmilglieder 2ll Pfg., für Nichtbuch händler 3ü Psg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 27. Leipzig, Dienstag den 3. Februar. 1891. Amtlicher Teil. Bekanntmachung, die Jahres-Ausstellung im Buchhändlerhaus'e 1891 betreffend. Der Unterzeichnete Ausstellungs-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zeigt hiermit an, daß er auch in diesem Jahr die Verwaltung des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe mit der Durchführung der Jahres-Aus stellung im Deutschen Buchhändlerhause betraut hat, und bittet demgemäß, alle Zuschriften und Zusendungen in Ausstellungs-An gelegenheiten an das Sekretariat des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe (C. B.Lorck), Buchhändler haus, letztes Portal, I. Stock zu richten. Zugleich werden die Herren Verleger von dem Ausstellungs-Ausschuß ersucht, den untenstehenden, von ihm genehmigten Bestimmungen sowie etwaigen Wünschen des erwähnten Sekretariats mit der den Mitgliedern des Börsenvereins, wenn es einer gemeinsamen guten Sache gilt, gewohnten Bereitwilligkeit thunlichst nachzu kommen. Ganz besonders handelt es sich darum, die Jahres-Ausstellung bis Ende des Jahres in ihrer Vollständigkeit zu erhalten, eine Einrichtung, worauf der Ausschuß im Interesse des Geschäfts besonderes Gewicht legt, da deren Zweck mäßigkeit sich in diesem Jahr bereits vollständig bewährt hat. Platzmiete u. dergl. Kosten werden nicht erhoben; auch wird, wo es erforderlich ist, für kostenfreie Unter bringung der Ausstellungs-Gegenstände in Rahmen oder Glaskästen gesorgt. Die Ausstellungs-Gegenstände werden s. Z. wohl verpackt den resp. Herren Kommissionären zurückgestellt, insofern sie nicht (wie bei sehr vielen der zur Ausstellung kommenden Sachen bereits der Fall ist) dem Deutschen Buchgewerbe-Museum gestiftet werden, was im Interesse des unter großen Opfern an Geld und Arbeit kräftig emporblühenden, nationalen Institutes sehr zu wünschen wäre. Leipzig, im Februar 1891. Der Äussteltungs-Äusschuß des Lörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig Franz Wagner vr. Oskar von Hase Otto Nauhardt I. Schatzmeister des Börscnvereins I. Vorsitzender des Centralvercins Mitglied des Verwaltungs-Ausschusses der Deutschen Buchhändler für das gesammte Buchgewerbe des Deutschen Buchhändlerhauscs. Bekanntmachung in betreff der Durchführung der Jahres-Ausstellung im Buchhändlerhanse 1891. Unter Bezugnahme auf die obenstehende Bekanntmachung des Ausstellungs-Ausschusses des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler teilen wir mit, daß die Jahres-Ausstellung am Donnerstag den 16. April eröffnet werden wird. Soll das ins Auge gefaßte Ziel innerhalb der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten annähernd erreicht werden, so darf die Ausstellung nicht von zufälligen umfangreichen Einsendungen Einzelner abhängig sein, sondern es ist ein plan mäßiges Vorgehen erforderlich, in betreff dessen nähere Mitteilungen und Vorschläge unten folgen. I. Nach gewissenhafter Prüfung der bibliographischen Unterlagen: Rundschreiben, Börsenblatt, Hinrichs' Verzeich nisse rc., wurden die für den Zweck geeignet erscheinenden -Gegenstände vorgemerkt und von den Verlegern erbeten, soweit sie sich nicht bereits im Buchgewerbe-Museum befanden, in welchem Fall die vorhandenen Exemplare auch für die Ausstel lung dienen. Trotz des Vorerwähnten werden selbstverständlich die eigenen Vorschläge der Verleger, ganz besonders auch der ausländischen Mitglieder des Börsenvereins, außerordentlich willkommen sein. II. Da es von dem Ausstellungs-Ausschuß als wichtig erkannt wurde, in Anbetracht der zahlreichen Besucher des Deutschen Buchhändlerhauses und Buchgewerbe-Museums (im vorigen Jahr über 8000 Personen, darunter sehr viele Buch händler, selbst aus den fernsten Ländern) die Ausstellung bis Ende des Jahres oder wenigstens bis Ende Oktober unbe rührt zu erhalten, so ist es sehr zu wünschen, daß die Herren Verleger, die nicht die Ausstellungs-Gegenstände dem Buch gewerbe-Museum stiften, diese so lange hier lassen. Kann der Verleger jedoch in besonderen Fällen dies nicht gestatten, so ist ein Zurückverlangen nach Ende Juni zulässig. Achtundfünszigster Jahrgang. V4