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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Erscheint a»ber Sonntags täglich. — Bis Irüh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme. Börsenblatt für den Beiträge sstr das Bärsenbiatt sind a» die Red» cito» — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler. ^7 91. Leipzig, Mittwoch den 21. April. 1880. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel -- Titelauflage, fl --- wird nur baar gegeben.) Duncker L Humblot in Leipzig. Lerllu u. kstsrsvui^. Ursussisods Lsitrüxe rinr Ossobiobts äsr rnssissb-äsutssllsii Lsrisb^n. 2. 4nü. 8. * K. — Ewich in Duisburg. Tabelle der neuen Rechtschreibung. 8. —. 3 Fricke in Halle. fl Dietrich, E., Von Breitungen im Harz bis Kimberley in Südafrika. Reisebilder. 8. ** 1. 20 Gaertner in Berlin. Böhme, A.» Lefefibel f. den vereinigten Sprech-, Schreib- u. Lese-Unter richt. 60. Aufl. Ausg. nach der amtlich verordneten Rechtschreibg. 8. * —. 40; geb. ** —. 50 — erste u. zweite Stufe d. Schreiblesens. 3. Aufl. Ansg. nach der amtlich angeordneten Rechtschreibg. 8. * —. 40; geb. ** —. 50 Hinri-bS'Iche Buchst., Verl.,Eto. in Leipzig, krivk«, 6. 4., äs mSitte äozmation loci knulivi nä Itow. 5, 12 gg. Osnuo st slatzuäatius tzxpis sxprsssnin. 4. * 1. 60 Tischendors, C., Wann wurden unsere Evangelien verfaßt? 4. Aufl. 2. Abdr. 8. * 1. 60 Literarisches Institut v. vr. M. Huttler in Augsburg. fl Hasak, P. V., e. Wanderung durch das Gebiet der religiösen Literatur am Schlüsse d. Mittelalters. 8. * —. 20 Nicolaische V-rlagSbuchh. in Berlin. üreunsrt, L., xsorastrivobs Honstrnütiougauk^absil m. voilstünä. 4.NÜÖSK. 8. * 1. 50 kslrsln, 4. v., Lsrisüt üb. äis IisistnuASn in äsr lllaturxssvbisbts äsr VÜAsI vüdrsnä ä. ä. 1878. 8. * 3. — Oldenbourg in München. Naturkräste, die. Eine natnrwissenschaftl. Volksbibliothek. 10. Bd. 8. * 3. — Inhalt: Wind u. Wetter. Gemeinfahliche Darstellg. der Meteorologie v. E. Lommel. L. Aufl. Gebr. Nosenberg in Budapest. Losender^, I,., äsr uuKnrisobs Ltrakproosss n. äis Ltslinox ä. Vsr- tbkiäiZgrs bei äsr I7ntsrsueb.uL8 u. Zcbänsgvsrbnnäluit^. 8. *1.60 Nichtamtlicher Theil. Rechtsfälle. Subscription auf ein buchhändlerisches Lieferungswerk. Rechte des Subscribenteu im Falle zu geringen Umfangs der ersten Lieferungen. Der Buchhändler C. N. in M. klagte bei dem vormaligen königl. Gerichtsamte Lengefeld gegen W. P. in W. — unter Bezug nahme darauf, daß Beklagter mit ihm durch seinen Reisenden einen Kaufvertrag abgeschlossen habe, durch welchen Kläger verpflichtet wurde, das Werk „Brehm's Thierleben" successive in 10 Bänden zu je 10 Heften und zwar alle 14 Tage einen Band zum verein barten, durch Postnachnahme zu erhebenden Preis von 12 Mark zu liefern, daß ferner Beklagter zwar den ersten Band angenommen und in der vereinbarten Weise bezahlt, dagegen den ihm gleichfalls zugeschickten zweiten und dritten Band wieder zurückgesendet habe, — auf Abnahme des Werks, auf Bezahlung des Preises für den zweiten und dritten Band sammt Zinsen desselben von der Zusen dung an und auf Erstattung der durch die Zurücksendung dieser beiden Bände entstandenen Portokosten. Beklagter producirte im Termine die Hefte Nr. 1 und 2 des ersten Bandes. Das als „Probeheft" auf dem Umschläge bezeichnte Heft Nr. 1 enthielt 5 Bogen Text und außerdem auf 2 Bogen einen Prospect und Jllustrationsproben, welche nach einer auf der Rückseite des Titelblattes befindlichen Bemerkung durch eine mit dem Schlußhefte des ersten Bandes ausgegebene Einleitung ersetzt werden sollten. Weiter waren auf der Rückseite des Umschlags die im Prospecte in Bezug genommenen Subscriptionsbedingungen ab gedruckt und in denselben unter Anderm bemerkt, daß das Werk in Siebcnundvierzigster Jahrgang. Bände von je 40—45 Bogen eingetheilt sei. Das Heft Nr. 2 ent hielt nur 3 Bogen. Beklagter, welcher den Kaufsabschluß an sich zugestand, bestritt seine Verbindlichkeit zur Bezahlung des zweiten bis zehnten Bandes, weil der erste Band nicht den ihm vom Rei senden Klägers beim Abschlüsse des Kaufs zugesicherten Umfang gehabt habe: Der Reisende Klägers habe ihm nämlich vor der Bestellung ein Probeheft, wie das von ihm zu den Acten über reichte Heft Nr. 1, vorgelegt und ihm versichert, jeder Band ent halte 10 Hefte und jedes Heft sei so stark, wie das Probeheft; nach Zusendung des ersten Bandes habe jedoch Beklagter gefunden, daß dessen 2—10. Heft nur so stark sei, als das von ihm producirte Heft Nr. 2; Beklagter habe deshalb sofort nach Entdeckung des Mangels unter Anzeige desselben dem Kläger, daß er die weiteren Bände nicht annehme, brieflich angezeigt, auch die ihin später an gebotenen Bände, zu denen nachträglich noch der vierte gekommen war, zurückgeschickt. Kläger anerkannte die producirten Hefte als das Heft Nr. 1 und 2 des ersten Bandes des fraglichen Werks, gab zu, daß bei dem Vertragsabschlüsse ein Probeheft vorgelegt worden sei, daß er von dem Beklagten den von diesem behaupteten Brief empfangen habe, und daß die 9 letzten Hefte des ersten Bandes thatsächlich schwächer seien, als das Probeheft, bestritt aber die behauptete Zusage des Reisenden und stellte dieselbe, da der Beklagte über den Umfang des Werks nach dem Prospecte nicht habe im Zweifel sein können und übrigens in der Zusage nur eine unverbindliche Anpreisung zu finden sein würde, als unerheblich hin. Das Prozeßgericht erkannte auf den über diese Zusage vom 220
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