Börsenblatt f ü r den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Seschüftsjweige. Hcrausgcgebcn von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Rcdacteur: Otto Aug. Schulz. Commissionnair: L. Frohberger. ./V- 23. Freitag, den 6. Juni 1834. GeseHkunde. Preuße u. Die in No. io. der Gesetz-Sammlung b. I. un ter No. 1520 erlassene Allerhöchste Cabinets-Ordre, die Bestimmung betreffend, daß Plane von Festungen und ihrer Umgegend von allen Maßstäben, wenn deren Her ausgabe beabsichtigt wird, künftig nur der Censur des Generals der Infanterie von Rauch u. s. w. unter worfen seyn sollen, lautet wie folgt: „Ich bestimme, daß die Pläne von Festungen und ih rer Umgegend von allen Mas,staben, wenn deren Heraus gabe beabsichtigt wird, künftig nur der Censur des General- inspecreurs der Festungen, Generals der Infanterie v. Rauch, und des Chefs des Gcneralstabes der Armee, General-Vien- tenants Krauscncck, unterworfen seyn sollen, und trage dem StaatSministerinm auf, diese Bestimmung durch die Gesetz- Sammlung bekannt zu machen. Berlin, den 18. April 1834. Friedrich Wilhelm." An das Slaatsministcrium. Jur Kunde der französischen Gesetze. Alexander Dumas u. Barba, der mehrere sei ner Werke verlegt hat und nun gegen die Herausgabe seiner sämmtlichcn Schriften, welche der Dichter be zweckt, gerichtlich protestirt, erschienen am 28. April d.J. vor dem Tribunal der ersten Instanz. Aus den Erklä rungen Darba's ergab sich unter Anderem, daß „Hein rich III." vom Dichter für 6000 Franken verkauft wurde. lieber diesen Handel beklagte sich der Verleger nicht, weil nicht er, sondern sein Vorgänger Mezard, denselben abgeschloffen hatte. Dagegen setzte er seinen Verlust bei dem von ihm unternommenen Verlag eines 1- Jahrgang. andern Dramas : „Stockholm und Fontainebleau" aus einander, das er für 10,000 Fr. an sich gekauft, und von dem er 4500 Exemplare habe drucken lassen, wäh rend noch Z700 aus seinem Waarenlager restirten. Vor kurzem sey ihm zu Ohren gekommen, daß Hr. Du mas eine Ausgabe seiner sämmtlichen Werke beabsich tige, und da er keineswegs etwas dawider habe, daß man Alex. Dumas lese, wohl aber für seine 3700 Exempl. „Stockholm und Fontainebleau" besorgt seyn müsse, so protestwe er gegen eine neue Ausgabe der sämmtlichen Werke, bis die einzelnen verkauft seyen. Der Autor behauptete dagegen, die Prätension des Buch händlers sey unerhört. Das Tribunal verschob die Ent scheidung auf die nächste Sitzung. (Mag. f.d.Lft.d. Ausl.) Das Urtheil, welches darauf in dieser Angelegen heit von dem Tribunal gefällt wurde, lautet: „Da, wie aus den Verhandlungen hervorgeht, Alex. Dumas an den Buchhändler Mezard am 17 Febc. 1829 das Manuskript des Stücks „Hein rich III, und sein Hof" mit Verlagsrecht und ohne weitern Vorbehalt verkauft, dieser später den Vor rath und das Verlagsrecht an den Buchhändler Barba käuflich abgetreten hat; da am 27. April 1830 Alex. Dumas an den Buchhändler Barba das Drama „Stockholm und Fontainebleau" durch Kauf überlassen und gestattet, 4500 Exempl. ab zuziehen, auch insbesondere von dem Autor ver sprochen worden ist, nur dann einen neuen Abdruck zu veranstalten, wenn die besagte Anzahl Exempl. verkauft sey, so folgt daraus, daß Dumas, ohne die Rechte Barba's zu verletzen, die besagten Theaterstücke in die vollständige Ausgabe seiner Werke, welche bei dem Buchhändler Charpcntier erscheinen soll, nicht aufnehmen kann." „In Betracht, daß mehrere Umstände Dumas ver leitet haben können zu glauben, Barba werde 23