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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.01.1897
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1897-01-02
- Erscheinungsdatum
- 02.01.1897
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18970102
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189701025
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1897
- Monat1897-01
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Erscheint täglich mU Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreid silr Mitglieder des BörseiwereinS e i» Exemplar io flir Nichtmitglicdcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzetle oder deren Raum 30 Pfg., nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder des Börsen vereins zahlen nur 10 Pf., ebenso Vnch- handlnngsgehilfen für Stellegesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. ^ 1. Leipzig, Sonnabend den 2. Januar. 1897. Amtlich Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neueil Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blmnen- gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Ncnigkeiten-Verzeichnis« ill einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, ivie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3. Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 3. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Vteruuösechjigsler Jahrgang. er Teil. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird »bar« vor den Preis gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33 vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25 — 30o/„ Rabatt in Rechnung gemährt wird, mit n. vor dem Preise zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25°/g rabattiert werden, sind n.o. vorzusetzen, Artikel, die ohne Rabatt an Buchhändler geliefert werden, sind mit a.o.n. zu bezeichnen. Artikeln, welche ohne Angabe eines Ladenpreises eingehen, wird rund der dritte Teil des Nettopreises Angeschlagen, und der auf diese Weise gewonnene Ladenpreis mit ff gekenn zeichnet. Bücher, ans denen die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit ° bezeichnet. Bei Werten, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie ans den Begleitfakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertein Texte, aber init nnderm Titel vder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7- Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind: s,) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Litteratur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt, b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher oder einer toten Sprache. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: s,) alle Artikel, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhand lung eingesnndt worden sind, auch wenn sie früher noch nicht im Buchhandel vertrieben wurden; Zeitschriften müssen innerhalb vier Wochen eingeschickt worden sein, b) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Oesterreich-Ungarns und der deutschen Schweiz erscheinenden Werke in einer t
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