Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschätts^ weige. HerauSgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. Freitags, den 4. August. L843 Bekanntmachung. In Gemäßheit der tz. 5. der hohen Ministecial-Vcrord- nung vom 11. März 1841 ist dem Buchhändler Herrn Friedrich Volckmar in Leipzig über die Schrift unter dem Titel: Meine Ausweisung aus Baden, meine gewaltsame Aus führung aus Rheinbaiern und meine Rechtfertigung vor dem deutschen Volke. Von Karl Grün. Zürich und Winterthur, Verlag des Literarischen Comptoirs. 1843. Druck von Zürcher und Furrer. 8. 166 S. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. Demzufolge wird daher der Vertrieb dieser Schrift gestattet. Leipzig, am 31. Juli 1843. Königlich Sächsisches Censur-Collegium. Ein zu beherzigendes Wort deö verstorbenen Fr. Perthes. Das Schlußwort der letzten Ankündigung, welche unser verehrter Perthes der Oeffentlichkeit übergab, lautet: „Alle meine Freunde, mir Nahstehende und Bekannte, ersuche ich dringend, die Förderung dieses Werkes sich ange legen sein zu lassen und, wo es die Verhältnisse erlauben, in ihrem Kreise Subscribenten zu sammeln und das Verzeich niß dem Buchhändler zu übergeben, mit welchem sie in Ge schäftsverbindung stehen, da ich mir nicht erlaube, als Ver leger direct über den Vertrieb zu verhandeln, welches, wenn es allgemein geschähe, den Ruin des Buchhandels herbei führen würde." Ein wahres Wort, von jedem Ehrcnmanne anerkannt, aber auch jetzt von gewissen Buschkleppern ohne Zweifel ganz unbeachtet gelassen! A l c. Kreisversnmmlung in Erfurt» Schon früher hat sich Herr W. Perthes aus Gotha bereit erklärt, die Zusammenkunft Thüringscher Buchhändler in Erfurt ebenfalls besuchen zu wollen. Demnach ist die Anzahl 13. Halle, d. 3l. Juli 1843. Ed. Anton. Zur Nachahmung empfohlen. Oeffentliche Blätter meldeten im Monat Juli aus London: Hier sind in diesen Tagen von einem deutschen Buchhändler, Bcrnh. Tauchnitz aus Leipzig, Verträge über Ausgaben englischer Werke in der Originalsprache für den Eontinent, sanctionirt durch die Verfasser, abgeschlossen worden: der erste Schritt zur Anerkennung des literarischen Eigenthumsrechtes Englands auf dem deutschen Bücher märkte! Dem Vernehmen nach sind bereits drei neue Werke (von Bulwer, James und Lady Blessington) Hrn. Tauch - nitz in Verlag gegeben worden. AnerkcnnungswertheS. Aus Bamberg wird unterm 14. Juli gemeldet: Die Cotta'sche Buchhandlung hatte gegen einen Juden von Aub in Unterfranken, der hier mit dem Verschleiß von Nachdrücken Eotta'schen Verlags ertappt wurde, einen Prozeß geführt und diesen durch alle Instanzen gewonnen. Von den 100 Dukaten, dem Strafgelde des Verurtheiltcn, hat die vereheliche Buchhandlung ihren Antheil von 50 Dukaten theilweise der Bibliothek des Gymnasiums und der lateini schen Schulen, so wie zur Anschaffung von Büchern für j arme Schüler dieser Anstalten, theilweise der Gewerbschule zu ähnlichem Zwecke, durch das literarische Institut? Über macht. lOr Jahrgang. Verantwortlicher Redacteuk: I. de Marte. 159