für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. H e r a u S g e g e b en von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvcrcins. ^ Freitags, den 3. September 1841. Eine wichtige Frage. Es ist bekannt, daß außerhalb Deutschlands erschienene Werke i n Deutschland selber eines gesetz lichen Schutzes gegen Nachdruck nicht genießen, so wenig wie, umgekehrt, inDcutschland erschienene Werke eines solchen im Aus lande. Wir haben bis jetzt die Worte, „außerhalb Deutschland, in einem fremden Staate (wie es im Prcuß. Gesetze vom 11. Juni 1837 heißt) erschienene Werke" geglaubt so verstehen zu müs sen, daß durch dieselben die Werke bezeichnet würden, welche eben i m Verlage Nicht-Deutscher gedruckt heraus gegeben werden. Wir nahmen auf diese Weise auf das Vcr- hältniß des Autors des Werkes, ob dieser ein Deut scher sei oder nicht, gar keine Rücksicht. Hierüber aber sind jetzt Scrupcl laut geworden und man hat die Frage auf geworfen : ob das Werk e in e s aus länd i schen A uto r s, welches in deutschem Verlage erschienen, in Deutschland denselben Schutz wie jedes andere in Deutsch land erschienene Weck (eines deutschen Autors) vor dem Gesetze genieße, oder, wie ein außerhalb Deutschland erschie nenes, vogelfrei sei. Es wird nämlich behauptet: daß ein ausländischer, z. B-französischer Autor in Deutsch land kein Eige nth umsrecht habe: folglich auch sol ches (das Eigenthumsrccht) auf einen deutschen Verleger gar nicht ü bertragen könne. Der letztere Schluß ist zwar richtig, nur bestreiten wir den Satz, aus welchem er gezogen: daß nämlich ein ausländischer Autor in Deutschland (min destens in Preußen) ein Eigenthumsrecht nicht habe, wie der einheimische Autor, wenigstens kennen wir kein Gesetz, das einen Unterschied zwischen dem einheimischen und aus ländischen Autor macht. Es leuchtet ein, daß die ganze Frage von großer Wichtig keit ist, und eine gründliche Beantwortung derselben sehr zu wünschen wäre. B. S. 8c Jahrgang. , Eine literarische Irre in Lade. ! (AuS dem Gesellschafter.) l De- und wehmüthig muß ein Deutscher den Bibliometer von der Ostermesse 1841, dieses Verzeichniß, das beinahe j sünftehalbtauscnd Bücher enthält, welche größtentheils I Deutschland gemacht hat, aus der Hand legen. Fünftehalb- ! tausend Bücher in einem halben Jahre! Welche Production! welches Genie! welche Gelehrsamkeit! — Stille! stille! daß uns Niemand auslacht, der es weiß, was dahinter steckt. Erstens sind die meisten Bücher buchstäblich Fabrik-Arbeit, bestellte Fabrik-Arbeit, zusammengestohlcn aus hundert ver schollenen Büchern; dann ein ziemlich starkes Bataillon auf gewärmter Bücher, d. h. neuer Auflagen von alten Geschich ten und Sagen, von Römern und Griechen, und ferner eine Sündfluth Ideen über Dachdeckung, Veredelung der Schaf wolle, Dampf- und Destillationskessel und Branntweins- blascn, item das Ganze des Slrumpfstrickens, das Ganze der Schweinezucht und Eonsortcn; auch folgt eine noch größere ! Sündfluth von Uebersetzungen, freien Bearbeitungen und Abarbeitungen nach dem Englischen und Französischen. Zieht man diese Fabrik-Arbeiten, Zusammenstoppelungen, neuen Auflagen und Dachdeckungs-, Schafs- und Brannt- wcinsbücher ab, so bleibt uns nur ein kleines, winziges Häuf lein gcschaffener Werke, zwischen deren Zeilen meist der Hunger mit seinem zahlreichen Gefolge spazieren geht. Ja die Phantasie verkörpert mir die aus deutschen Ländern und Herzen gebornen Geister und sie sehen mir grade aus, wie die Rekruten Fallstaffs, kommandirt von einigen Geistern und einer stärkern Anzahl vom Glück Begünstigter. Man zeigt mir Subjccte unter ihnen, die gesund, ehrlich deutsch, den Geist der Zeit vertretend und vertheidigend, voll Kraft und Humor hcrvorleuchten! Diese unbequemen Geister sieht man kaum, wie arme Sünder, im Hintergründe stehen. Aber an den, eine geputzte Legion bildenden Insinuanten und Speichelleckern, welche die Literatur mit Glacee-Handschuhen 141