Erscheint jeden Dienstag u. Freitag; wahrend der Buchhändler-Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen für daS Börsenblatt sind a» die Redaktion zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des Börsenvcreins der Deutschen Buchhändler. 20. Leipzig, Freitag am 10.März. 1848. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung. Beim Herannahen der Ostermcsse richten wir an Alle, welche in den Börsenverei» ausgenommen zu werden wünschen, die freundliche Bitte, ihre Anfnahmegcsuche mit den erforderlichen Beilagen möglichst zeitig an uns einzuscnden, damit während der Messe, wo wir ohnehin schon vielfach in Anspruch genommen werden, unsre Zeit nicht ohne Noch auch noch durch diese Formalitäten beschränkt wird, und damit etwaige Hindernisse der Aufnahme noch vor der Messe beseitigt werden können, zum eignen Vorthcile der Aufzunehmen den; denn wir müssen darauf Hinweisen, daß nicht bloß der Besuch der Börsenversammlung, sondern auch das Abrechncn oder Abrechncn- lassen auf der Börse nur den Börsenmitgliedcrn zusteht. Auch wird der Jahresbeitrag vom Schluffe bis wieder zum Schluffe der Ostcr- messe gerechnet, so daß diejenigen, welche nach der Ostermesse 1847 ausgenommen worden sind, oder bis zur Cantate-Versammlung 1848 noch ausgenommen werden, erst vor der Ostermesse 1849 wieder einen Jahresbeitrag zu zahlen haben. Gedruckte Formulare der Verpflichtung zur Unterschrift werden auf Erfordern von uns abgegeben. Jena, Leipzig und Berlin, im März 1848. Der Börsen vor st and. Fr. A Frommann. W. Hagel. H. Schnitze. Zur Aufnahme in den Bbrsenverein der deutschen Buchhändler zu Leipzig ist erforderlich: 1) Der Nachweis legaler Berechtigung zur Betreibung des Buch- und Kunsthandels, d. h. die Beibringung der obrigkeitlichen Concessio» oder ein obrigkeitliches Attest, daß eine solche an dem Orte des Etablissements des Aufzunehmcnden nicht erforderlich ist; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde (Notar) beglaubigten Circulairs, worin der Aufzuneh mende sein Etablissement anzeigt; 3) die Unterzeichnung der nachstehenden Verpflichtung; 4) die Zahlung eines Antrittsgeldes von zehn Thalern Courant, welche zugleich mit dem Beitrage für das laufende Jahr von 2 Thalern gegen Quittung von dem Börsen-Caffirer eingezogcn wird. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernehme d Unterzeichnete die Verpflichtung, in allen Stücken dem Statut des Bdrsenvercins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mitglied schaft, unweigerlich zu unterwerfen, und insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvertriebcs zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vergleichsdeputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunchmen, und den von der General versammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern Courant pünktlich zu bezahlen, den "" k8 Unterschriften: unter der Firma: Bekanntmachung. In den Börsenverein wurde als Mitglied ausgenommen: Herr Friedrich Wilhelm Neu mann-Hartmann in Elbing. Jena, Leipzig und Berlin, den 27. Febr. 1848. Der Börsenvorstand. Fr. A Frommann. W. Vogel. H. Schnitze. 43 Fünfzehnter Jahrgang.