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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.04.1870
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1870-04-27
- Erscheinungsdatum
- 27.04.1870
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge für das Börsenblatt sind an die Redaktion, — Anzeigen aber an die Erped ition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigellthum des BürskllbcreinS der Deutschen Buchhändler. »N 94. —Leipzig. Mittwoch den 27. April. - 1870. Nichtamtlicher Theil. Das getheilte Verlagsrecht von Musikalien. Ein großer Widerspruch und eine, zahlreiche Uebelstände im Gefolge habende Ungerechtigkeit wird durch §. 73. der Vorlage an Len Reichstag wenigstens in Bezug auf Bücher beseitigt. Warum aber nicht einen Schritt weiter gehen und auch in Bezug auf Musikalien erklären, daß rechtmäßige Ausgaben ausländischer Verleger auch im Norddeutschen Bund Eingang und Verbreitung finden dürfen?! Die einfache Logik verlangt das! Musikalien haben als Geistesproducte nicht minder, aber auch nicht mehr Anspruch auf Rechtsschutz als Bücher. Es ist durchaus widersinnig, eine rechtmäßige Ausgabe, wo immer es auch sei, als „Nachdruck" zu bezeichnen. Man fürchte nicht, der ausländischen Concurrcnz zum Schaden der deutschen Verleger die Thür zu öffnen! Ein ausländischer Verleger, welcher das Recht zur Herausgabe eines in Deutschland erschienenen Werkes erkaufen muß, kann keine billigeren Preise stellen, als der deutsche, er kann fer ner aber auch keine besseren und schöneren Ausgaben liefern, als dieser bei dem kolossalen Vorsprung der deutschen Technik auf diesem Gebiete zu liefern im Stande ist. Weiter unten werden wir dagegen ansführcn, daß bei den in Aussicht stehenden Literarvcrträ- gcn mit außcrdeutschcn Staaten, und speciell mit Frankreich, die An wendung dieses Grundsatzes für Deutschland nur von Vortheil sein kann. Es wird bei diesen Verträgen überhaupt manches gut zu machen sei», worin früher zu unserm Nachthcil gefehlt wurde. Sor gen wir, daß das Ausland nicht wieder den Löwenantheil erhält! Als ein wichtiger Schritt in dieser Richtung ist daher das Schreiben des Hrn. Springer (Börsenbl. Nr. 84) an Hrn. Minister Delbrück auf das freudigste zu begrüßen. Wir legen es den maßgebenden Autoritäten dringend ans Herz, in §. 73. der Vorlage die Musikalien streng folgerichtig auf gleichem Fuße, wie die Bücher zu behandeln und so auch formell zum Recht zu erheben, was längst eine geduldeteThatsache ist. Unseres Wissens ist noch nie eine Differenz daraus entstanden, daß hier und da rechtmäßige ausländische Ausgaben von Musikwerken, bei denen gcthciltcs Eigcnthum besteht, in Deutschland verkauft wurden. Auch ist kein Fall bekannt, wo an einem deutschen Grenzzollamt solche Ausgaben, sei es in Warensendungen, sei es beiReisenden, confiscirt worden wären, da eine dahin zielende Controle gar nicht besteht, ein fach weil sie nnnöthig ist. Der wichtigste literarische Vertrag, welchen der Norddeutsche Bund vielleicht zunächst zu schließen haben wird, ist der mit Frank reich. Da ist es nun von vornherein wichtig, unsere eigene Ge setzgebung in einer Weise zu gestalten, welche bei ferneren Ver trägen eine sichere, zweifellose und in jeder Beziehung für uns gün stige Grundlage zu bieten im Stande ist. Es ist bekannt, wie büreau- Siebenunddreißigster Jahrgang. kratisch engherzig überhaupt alle Preßverhältnisse in Frankreich be handelt werden; ein neuer Vertrag des Norddeutschen Bundes mit diesem Lande wird auch darüber zu wachen haben, daß wenigstens unsere eigenen Bundesangehörigen nicht darunter leiden! Es kommt sehr häufig vor, daß man Reisenden an der französischen Grenze deutsche Originalausgaben, die unter die Rubrik getheilten Eigcnthums fallen, confiscirt, obgleich sie derenPriv ateigenthum sind, und die Inhaber außerdem noch mit kostspieligen und aufhält lichen proeös-vorbaux belästigt (man sollte glauben nach dem Grundsätze: ln propriötö e'est Io voü). Ein greller Vorfall von vielen möge die Conscgucnzen dieses Systems beleuchten. Eine Familie sandte eine sehr wcrthvolle Sammlung von Musikalien an einen Angehörigen in Nordamerika durch Vermittelung eines Pariser Spediteurs, worunter begreiflich ein großer Theil mit getheiltem Verlagsrechte. Unnachsichtlich wurde der nichtsahnenden Familie alles unter diesen Gesichtspunkt Fallende an der französischen Grenze confiscirt, da man, in begreiflicher Unkenntniß dieser verzwickten Verhältnisse, die Sendung nicht von vornherein als Transit» be zeichnet hatte. Bei der großen Beweglichkeit der heutigen Menschheit und der Leichtigkeit des Reifens sind ohne die schneideüdsten Nachtheile für das Publicum die chinesischen Mauern, welche das getheilte Verlags recht um die Länder zieht, unmöglich länger aufrecht zu erhalten. Die Musik ist eine universelle Sprache, welche keine Schranken der Nationalität kennt. Deutsche Musiker und Musiklehrer sind beliebt und gesucht in allen Ländern, in Frankreich nicht am wenigsten! Erleichtern wir ihnen dieUcbersiedelung ihresoftwerthvollstenEigen- thums, ihrer musikalischen Bibliothek. Beseitige» wir durch künf tige Verträge die Fußangeln, in welche sie, sowie harmlose Bade- und andere Reisende, an der französischen Grenze so leicht fallen können! Aber vergessen wir im Hinblick darauf nicht, vorher unsere eigene Gesetzgebung in diesem Sinne umzu ändern! Das Interesse der musikalischen Wissenschaft erheischt ebenfalls eine solche Aenderung. Es ist für den ernsten Musikfreund oft sehr wichtig, die Originalausgabe mit anderen berechtigten Ausgaben vergleichen zu können. Das hat so lange seine großen Schwierig keiten, als bei dem getheilte» Eigenthum die ausländische Origi nalausgabe als Nachdruck behandelt wird. Begegneten nun dem deutschen Musikfreund bisher, wenigstens thatsächlich, keine Schwierigkeiten, so gilt es doch, die deutsche Gesetzgebung (§. 73. der Vorlage) dahin zu modificiren, daß bei künftigen Verträgen mit dem Auslande, auf Grund der Gegenseitigkeit, die ausländischen Musik freunde in Bezug auf deutsche Originalausgaben ebenso günstig ge- stellt sind. 20 b
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