Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.05.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-05-05
- Erscheinungsdatum
- 05.05.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490505
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184905057
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490505
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-05
- Tag1849-05-05
- Monat1849-05
- Jahr1849
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Erschkint jtdkN DinStag u. Frritag; während der Buchhändler-Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für daS Börsen blatt sind an die Redac- tion; — Inserate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchbändler. ^ 40. Leipzig, Sonnabend am 5. Mai. 1840. Nichtamtli Einige Worte über die Liquidation der Handlung P. Z. Kurth K Co. Auf wie manichfache Weise in neuerer Zeit dem Verleger seine rechtliche Forderung vorenthalten wird, brauche ich hier nicht zu erwäh nen, es ist Allen leider bekannt. Mir Stillschweigen kann ich aber wenigstens nicht die Liquidation von P. I. Kurth L Co. in Peters burg und Charkow übergehen, theils weil mir die Unbilligkeit seitens des Theilhabers, theils die für mich immerhin bedeutende Saldosumme dazu vorzugsweise zu veranlassen geeignet scheint, und ich wünsche, daß meine Collegen, die in gleichem Falle sind, sich einmüthig dahin aus sprechen mögen, nur den ganzen Saldo anzunehmen und die Zumu thungen sich mit einem kleinen Theile zu begnügen, abzuweisen. Jeder der mit K. sc C. in Verbindung gestanden, wird wissen, daß sie bedeutende Geschäfte machten und auch bis 1846 prompt sal- dirten. In einem Rundschreiben vom 1/13. Novbr. 1847 heißt es, daß man im Interesse der Gläubiger es für gerathen gehalten habe, das Geschäft zu liquidsten und die Rechnung von 1847 zur Oster- Messe 1848 „rein abzuschließen." Es wird dann noch um Rücknahme einiger, vielleicht älterer, Remittenden gebeten und dann gesagt: In zwischen werden wir uns unausgesetzt und mit Aufgebot aller Kräfte mit Realisicung unserer Außenstände und dem Ausverkauf unsers älteren Lagere beschäftigen, und hoffen, das Resultat zu erreichen, Ihnen bereits zur Ostermesse 1848 den größern Theil Ihres gutha benden Saldo auszahlen zu können, indem wir Sie bitten uns für den verbleibenden Rest billige Nachsicht zu gewähren, bis die fortschreitende Liquidation unserer ausstehenden Forderungen es uns möglich macht, das Conto rein auszugleichen, wie es unser Wunsch und Wille ist." Dieses von der Wittwe K. Unterzeichnete Schreiben wird von dem Theilhaber des Geschäfts Eduard Leibrock in Braunschweig bestä tigt und hinzugefügt, daß er die ihm eingehenden Gelder gleichmäßig unter die Gläubiger der Firma vertheilen wolle. Nun ist mir aber noch nichts für dir Firma P. I. Kurth L Co. ausgezahlt worden, dafür aber macht mir Herr E. L. das Anerbieten eines Accords von 20LH! Zugleich fügt derselbe bei, daß er sich in einem Rundschreiben von der Theilhaberscbaft losgesagt habe und sonach sein Anerbieten gewissermaßen als ein Opfer anzusehen sei, was er theils SechSjchnter Jahrgang. cher Theil. freiwillig bringe, theils im Voctheile der Gläubiger, da sonst diesel ben bei einem Concurse nichts erhalten würden. Wie erwähnt und bekannt, hat die Handlung P.J. Kurth ckc Co. bedeutende und wie die regelmäßige Zahlung seit 7 Jahren folgern läßt, auch gute Geschäfte gemacht; das Rundschreiben von 1847 spricht die auf bedeutende Ausstände gegründete Hoffnung aus, zum vollen auszahlen zu können, und daß die meisten der erwähnten Aus stände eingegangen sein werden, läßt sich aus dem für Rußland so günstigen Jahre 1847 folgern, wie denn auch dieses Land durch die Ereignisseim vorigen Jahre so gut wie gar nicht berührt wurde. Wie kommt es nun, muß man billig fragen, daß der Zustand der Actien plötzlich so schlecht stehen soll, zumal da Herr L. sagt, ein bedeutendes Kapital in das Geschäft gelegt zu haben, ohne es wieder herauszuziehen, oder herausziehen zu wollen? Ich glaube solche Frage ist hier nicht unbegründet, denn es fehlt bei den bekannten Thatsachen an genügender Antwort. Was aber mich insbesondere betrifft, so habe ich nie ein Rund schreiben von Herrn L. empfangen, in dem er sich von seiner Verbind lichkeit gegen Kurth L Co. losgesagt, noch ist meines Wissens eine solche Mittheilung im Börsenblatt erschienen, was doch in solcher Angelegenheit hätte geschehen müssen. Ich sehe daher Herrn Eduard Leibrock in Braunschweig noch als rechtsverbindlich für die Firma P. I. Kurth L Co. in Petersburgund Charkow an, so lange ich nicht zum Vollen befriedigt bin. Nur in unserem, jede Geschäftsordnung entbehrenden Buchhan del tauchen solche Abarten der Ansprüche an den Gläubiger auf! In keinem andern Geschäfte würden solche Zumuthungen geduldet, ja nur versucht werden, da man sicher sein könnte, abgewiesen zu werden. Glaubt man denn in Wahrheit, der Verleger sitze dem Glücke im Schoße und könne solche Verluste ruhig ertragen ? Ich zweifle nicht, daß Herr E. Leibrock seine Verbindlichkeit mir gegenüber, wie gegen alle, die im gleichen Falle mit mir sind, zum Vollen erfüllen werde. Sollte dies aber gegen Erwarten nicht sein, so bin ich entschlossen, mein gutes Recht, wo und wie ich ich kann, geltend zu machen, und wünsche, daß sich in dem Falle viele meiner Collegen in gleicher Lage mir anschließen mögen. Hamburg, am 24/4. 1849. Georg He übel. 74
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite