Erschein! jeden Montag, Mittwoch und Freitag'; während der Buchhändler-Messe zn Ostern, täglich. für den Beitrage für das Börsenblatt sind an die Redaktion. — 3nse- rate an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 10 Eigenthuin des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler. . Leipzig. Mittwoch den 23- Januar. —- 1861. A m tl i ch er T h e i l. Bekanntmachung. i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neue Auflagen des deutschen Buchhandels sind an die I. E. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig behufs Aufnahme in das Verzeichniß der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buchhandels" im amtlichen Theile des Börsenblattes unverlangt einzusenden. Die Aufnahme findet nach folgenden Grundsätzen statt: 1) Jedes aufzunehmendc Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in n-turn vorliegen; bloße Titeleinsen- dungen haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: a) sämmtliche in den Staaten des Deutschen Bundes und in den deutschen Eantonen der Schweiz erschei nenden neuen Werke, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; b) die Erzeugnisse des Auslandes in deutscher oder einer der beiden klassischen Sprachen, soweit sie in den deutschen Buchhandel kommen. 4) Dagegen sind von der Aufnahme ausgeschlossen: a) bereits verzeichnete Artikel, welche ohne weitere Veränderung wiederholt als „neue Ausgabe" erscheinen oder in Form von Bänden, Lieferungen, oder auch complet von neuem ausgegeben werden; K) im Auslande erscheinende Werke in fremden lebenden Sprachen und in den tobten mit Ausnahme der beiden klassischen. II. In Erwägung, daß die directe und nach den üblichen Geschäftsgebräuchen normirte Verbindung, in welche eine Anzahl von auswärtigen Firmen mit dem deutschen Sortimentsbuchhandel getreten ist, eine Berücksichtigung ihrer Interessen als gerechtfertigt erscheinen läßt, daß es auch im Interesse des Sortimentsbuchhandels liegt, diejenigen ausländischen Ver lagswerke, die nach den gewohnten Geschäftsgebräuchen zu beziehen sind, in derselben Weise wie die Neuigkeiten des deut schen Buchhandels zur Anzeige gebracht zu sehen, daß es jedoch ausreicht, sich hierbei auf Verlagswcrkc der überall in Deutsch land verbreitungsfähigen englischen und französischen Literatur zu beschränken, haben wir beschlossen, ein Verzeichniß der be treffenden englischen und französischen Neuigkeiten als Nachtrag zum Hauptverzeichniß zu veröffentlichen. Die Anfertigung dieses Verzeichnisses hat die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig übernommen, wel cher zu diesem Behufe alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen unverlangt einzusenden sind. Zugleich machen wir hiermit die Grundsätze bekannt, nach welchen die Aufnahme stattfindet: 1) Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses in nrturs vorliegen; bloße Titeleinsen- dungcn haben ohne Berücksichtigung zu bleiben. 2) Die Einsendung hat dem Zwecke entsprechend alsbald nach Erscheinen, sowie ausschließlich ohne vorherige besondere Aufforderung zu erfolgen. 3) Demgemäß sind zur Aufnahme berechtigt: alle außerhalb Deutschland erscheinenden Verlagswerke in englischer und französischer Sprache derjenigen Achtundzwanzigster Jahrgang. 21