für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige HerauSgegebeu voiioen ,, Deputaten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt deS BörsenvcrcinS. 112. Dienstags, den 28. Deeember 1841. Bekannt m a ch il n g. Nachdem die von der Generalversammlung am 9. Mai d. I. beschlossene gehorsamste Eingabe an die K. Sachs. Staalöregicrnng über gleichförmige Regulirung der literarischen Rechts verhältnisse in Deutschland am 22. v. M. überreicht und unS der Abdruck derselben als Manu- script für die Mitglieder des B örscn Vereins gnädigst gestattet worden ist, befindet sich dieselbe jetzt unter der Presse und fordern wir diejenigen Mitglieder, welche Ercmplarc zu haben wünschen, auf, sich dcßwcgcn an den mituntcrzcichncten Sccretair deS BörsenvvrstandcS, Herrn Rost, zu wenden, da wir sie nicht unverlangt versenden werden. Wir werden selbst Sorge tragen, daß daö Nöthige über die Entstehung und Gesichtspunkte der Denkschrift sowie ein Thcil deS Inhalts im Börsenblatt und in der Preßzcitung veröffentlicht werde, müssen aber ausdrücklich bemerken, daß Jeder, der ein Ercmplar empfängt, dadurch alö verpflichtet angesehen wird, keinen öffentlichen Gebrauch davon zu machen. Der B ö r s e n v o r st a il d. Jena, Leipzig und Berlin, den 14. Dccbr. 1841. Fr. A Frommann. A Vast. L. Vchmigkc. Der Zeitschriften-Debit durch die Post. Wir beabsichtigten durch unfern Aufsatz über den Ver trieb der Journale durch die Post (No. 88d.Bl.) hauptsäch lich die Aufmerksamkeit des Sortimentshandels auf einen, für den ganzen Buchhandel höchst bedeutenden, seine mate riellen Interessen scharf berührenden Gegenstand zu richten. So wenig es uns unbekannt ist und wir auch nicht ange standen haben, es auszusprechen, daß dem Publikum und den Zeitschriften selbst durch den Handel der Post mit sol chen große Vortheile und Bequemlichkeiten bereitet werden, welche aus eigenen Mitteln zu gewähren dem Buch handel schwer wird, so wenig konnte solche Einsicht uns doch abhalten, den Punkt des Rechtes in dieser Angelegen heit hervorzuheben, welcher dahin feststeht, daß durch alle diese, durch die Post dem Publikum bereiteten Vortheile, das allein dem Buchhandel zustehende Recht zumVertriebe aller Drucksachen nie und nimmer- 8r Jahrgang. mehr verloren gehen kann. So fest wir selbst von diesem Rechte des Buchhandels überzeugt sind, so glaubten wir auch, daß, wie die Süddeutsche Buchhändler-Zeitung (Nr.42) sich ausdrückt: „„in einer Zeit, wie die jetzige, wo Alles, was nagt und knuspert, den Appetit am edlen Baume des Buch handels befriedigen will, ein Vorschlag, der Post wieder ab zujagen, was sie dem Buchhandel vor dem Munde wegge nommen hat, auf beifällige Kenntnißnahme rechnen dürfe."" Ein Aufsatz in der Preß-Zcitung (Beilage Nr. 89) hat dem Vorschläge seinen Beifall aber nicht geschenkt, sondern greift vielmehr das von uns vertheidigte ausschließliche Recht des Buchhandels auf den Vertrieb aller Drucksachen an: „„es müsse nämlich jedem Rechte auch eine Verpflichtung entspre chen: hier dem des Sortimcntshandcls die, das Publikum 1) überall und 2) auf die bi lligste und beste Weise mit den erschienenen Drucksachen zu versorgen. Diese Bedin gung seiner Berechtigung erfülle der Sortimcntshandcl nicht, 214